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Reisegutscheine werden attraktiver

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Gesetz verabschiedet

Wenn Reiseveranstalter wegen der Corona-Krise Pauschalreisen absagen müssen, können die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückverlangen. Das kann die Veranstalter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Damit stattdessen Reisegutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver werden, sichert der Staat diese künftig gegen Insolvenz ab.

Die weltweiten Reisebeschränkungen stellen viele Reiseveranstalter vor existenzbedrohende Zahlungsengpässe, weil sie den Reisenden ihre Vorauszahlungen erstatten müssen. Deshalb haben Reiseveranstalter künftig die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden stattdessen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten, die zusätzlich vom Staat gegen Insolvenz abgesichert sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen.

Durch die staatliche Absicherung sollen die Gutscheine so attraktiv werden, dass sie von den Kundinnen und Kunden angenommen werden. Für sie bleibt dies freiwillig. So sehen es verbindliche Vorgaben der Europäi-schen Union vor.

Konkret enthält das Gesetz folgende Regelungen:

  • Bei Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Reisegutschein in Höhe des vorab bezahlten Kaufpreises anbieten.
  • Die Reisenden können den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren Anspruch, ihr bezahltes Geld sofort zurückzubekommen.
  • Der Gutschein wird von der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherung umfasst. Ergänzend erfolgt eine staatliche Absicherung.
  • Ein abgesicherter Reisegutschein verliert spätestens am 31. Dezember 2021 seine Gültigkeit. Wird er bis dahin nicht eingelöst, müssen die Vorauszahlungen unverzüglich erstattet werden.

Durch diese Regelung ist es für Kundinnen und Kunden in vielen Fällen sicherer, einen Gutschein anzunehmen, statt sofort auf einer Erstattung des Preises zu bestehen. Wenn viele Reisenden ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen den Vorteil, dass der Wert zu 100 Prozent staatlich garantiert wird.

Ergänzend werden für die Berufskammern (z. B. Rechtsanwaltskammern, Notarkammern, Steuerberaterkammern) Vorkehrungen getroffen, damit sie trotz erheblicher Beschränkungen von Versammlungen wegen der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben und Beschlüsse fassen können. 


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Reisegutscheine werden attraktiver | SPD-Bundestagsfraktion

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