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Kohleausstieg beschlossen

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Strukturwandel aktiv gestalten

Es ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer klimaschonenden Energieversorgung: Spätestens im Jahr 2038 wird in Deutschland das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet. Die betroffenen Regionen werden bei der Strukturentwicklung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt. Das sind die Kernpunkte des Kohleausstiegsgesetzes und des Strukturstärkungsgesetzes, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat.

Um die Erderwärmung zu begrenzen, muss der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) drastisch reduziert werden. In ihrem Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition daher zu dem Ziel bekannt, dass Deutschland bis 2050 Klimaneutralität erreicht. Das setzt unter anderem einen Umbau der Energieversorgung voraus: weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle und Öl, hin zu Energie aus nachhaltigen Quellen wie Wind und Sonne. Allein die Verstromung von Kohle ist für rund ein Viertel der gesamten deutschen CO2-Emmissionen verantwortlich. 

Nun gibt es einen klaren Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Der Kohleausstieg beginnt sofort und endet spätestens 2038. Auf dem Weg dorthin wird die Verbrennung von Braun- und Steinkohle in festgelegten Stufen schrittweise verringert. Es gibt festgelegte Zeitpunkte, an denen überprüft wird, ob der Ausstieg beschleunigt werden kann. Parallel dazu wird für sozialen Ausgleich für die Menschen in den Kohleregionen gesorgt und in wirtschaftliche Zukunftsperspektiven investiert. Gerade die Kombination beider Gesetze ist der SPD-Fraktion besonders wichtig, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten und die zentralen Zukunftsaspekte der Transformation zu verbinden: gute Beschäftigung von morgen, innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen und Klimaschutz. Die SPD-Fraktion achtet darauf, dass beim Kohleausstieg und auch bei den anstehenden Veränderungen in vielen anderen Branchen die Menschen in ihrem Lebensumfeld Sicherheit und Perspektiven haben, weil der Staat sie in dem Wandel unterstützt und nicht allein lässt.

Die Beschlüsse zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung folgen den Vorschlägen der sogenannten Kohlekommission, die Anfang 2019 im Konsens zwischen Politik, Umweltverbänden, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftlichen Gruppen aus den Kohleregionen ihre Empfehlungen vorgelegt hatte.

Der Ausstieg beginnt sofort

Bereits bis Ende 2022 werden acht der ältesten Kraftwerksblöcke zur Verstromung von Braunkohle abgeschaltet, der erste noch in diesem Jahr. Bis 2030 werden die Braunkohlekapazitäten mehr als halbiert. Auch bei der Steinkohle werden noch 2020 die ersten vier Gigawatt vom Netz gehen. Bis 2030 wird die Leistung von heute mehr als 20 auf dann acht Gigawatt reduziert. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das Enddatum für alle Kraftwerke (Braun- und Steinkohle) nach 2030 um jeweils drei Jahre vorgezogen und der Kohleausstieg bereits 2035 abgeschlossen werden kann. Gesetzlich geregelt wird außerdem, dass der eingesparte CO2-Ausstoß nicht an anderer Stelle in Europa emittiert wird, sondern die CO2-Zertifikate vom Markt genommen werden. Nur so wirkt der Kohleausstieg voll und ganz für den Klimaschutz.

Betreiber von Braunkohlekraftwerken werden für Stilllegungen bis 2029 vom Bund mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro entschädigt. Im Gegenzug verpflichten sich die Betreiber vertraglich, auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund zu verzichten. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Den entsprechenden Verträgen muss das Parlament noch zustimmen. Dies steht erst im September an. Die Abgeordneten werden die Verträge prüfen und eine Anhörung dazu durchführen.

Mit den Betreibern von Steinkohlekraftwerken wurden hingegen keine Entschädigungen vereinbart. Stattdessen erhalten die Kraftwerksbetreiber Stilllegungsprämien, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Dabei gilt ein Höchstbetrag, der bis 2027 schrittweise sinkt. Für Stilllegungen ab 2028 gibt es keine finanzielle Entschädigung mehr.

Mit der Einsetzung der sogenannten Kohlekommission hatte sich die Große Koalition dafür entschieden, den Kohleausstieg unter Einbeziehung aller betroffenen Interessen zu regeln. Es sollte eben nicht dem Markt überlassen werden, was mit den Beschäftigten in den Revieren und mit den Regionen passiert. Deshalb hat sich die Politik aufgemacht, den Ausstieg mit allen zu diskutieren, die betroffen sind, um eine Lösung zu finden, die alle Interessen bestmöglich zusammenbringt. Nur auf der Grundlage des in der Kohlekommission erarbeiteten Kompromisses kann nun ein stetiger, planbarer und für alle verlässlicher Ausstiegspfand gewährleistet werden. Das bedeutet dann aber auch, dass die Unternehmen für ihre genehmigungsrechtlich gesicherten Interessen entschädigt werden.

Strukturförderung und sozialer Ausgleich

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass der Kohleausstieg sozial ausgeglichen stattfindet und die Kohleregionen gute Zukunftsperspektiven erhalten. Die Kohle ist bis heute in einigen Regionen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Umso wichtiger ist ein planbarer und verlässlicher Kohleausstieg, der Strukturbrüche vermeidet.

Dafür hat der Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschlossen, mit dem der Bund insgesamt 40 Milliarden Euro bis 2038 für die Strukturförderung bereitstellen wird. Die betroffenen Regionen erhalten die nötigen Mittel, um den Strukturwandel aktiv und nachhaltig zu gestalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen zu entwickeln und neue Strukturen aufzubauen, bevor die alten endgültig wegfallen. Die Bundesmittel fließen unter anderem in den Ausbau von Bahnlinien und Straßen, in neue Forschungseinrichtungen und die Ansiedlung von Bundesbehörden.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz werden außerdem die direkten sozialen Folgen des Aussteigs für die Beschäftigten abgefedert: Besonders betroffene ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 58 Jahre erhalten ein Anpassungsgeld. Sie können dieses für bis zu fünf Jahre erhalten und anschließend in Rente gehen – die Abschläge trägt der Bund. Jüngere Beschäftigte profitieren von dem seit Anfang 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetz, das die Weiterbildungsförderung für vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und neue Qualifikationen ermöglicht.

Neuer Schub für die Erneuerbaren

Als einziges Industrieland der Erde steigt Deutschland gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aus. Das heißt auch: Es braucht jetzt rasch einen massiven weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition darauf verständigt, den Anteil des in Deutschland verbrauchten Stroms aus nachhaltigen Quellen in den nächsten zehn Jahren von 40 auf mindestens 65 Prozent zu steigern. Im Kohleausstiegsgesetz konnte erreicht werden, dass die Festlegung auf 65 Prozent nun erstmals auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. Zudem hat der Bundestag erst kürzlich beschlossen, Solarstrom stärker zu fördern und den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Die SPD-Fraktion drängt darauf, im nächsten Schritt zügig die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzugehen. 


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Kohleausstieg beschlossen | SPD-Bundestagsfraktion

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