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Eine neue Willkommenskultur

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Gut integrierte Geduldete bekommen die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt. Damit wird Deutschland auch attraktiver für dringend benötigte Fachkräfte. 

Geduldeten Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und hier gut integriert sind, wird die Ampel-Koalition mit dem in dieser Woche beschlossenen Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt geben. Wer am 31. Oktober 2022 fünf Jahre hier war, nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann anderthalb Jahre Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen.

Damit spricht die Ampel-Koalition nicht nur von Willkommenskultur, sondern sie ermöglicht sie auch durch neue Rahmenbedingungen. Deutschland wird damit auch attraktiver für dringend benötigte Fachkräfte, zudem wird das Recht an internationale Standards angepasst.

Die neuen Regeln beenden die unsichere Lage der Menschen, die sich teilweise von Monat zu Monat zur nächsten Duldung hangeln müssen, und sie erhalten eine echte Perspektive in Deutschland. Arbeitgeber:innen, die Geduldete ausbilden oder beschäftigen - Bäcker, Schuster, Fleischer -, bekommen endlich die Sicherheit, dass ihre Leute nicht quasi von der Werkbank weg abgeschoben werden, wie bereits vielfach geschehen. Es wäre unverständlich, wenn gut integrierte Menschen in ihr Heimatland zurückgeschickt würden, um dann mühsam die hier dringend benötigten Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben.

Langjährig Geduldete erhalten die Chance, die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach 18 Monaten nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Die Rechtsprechung soll vereinheitlicht und dadurch sowie durch weitere prozessuale Änderungen sollen Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Außerdem soll es keine Regelüberprüfung von Asylbescheiden mehr geben und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen. Dadurch können die Kapazitäten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge besser genutzt werden. 


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