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Ein guter Kompromiss beim Klimapaket

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Höherer CO2-Preis, mehr Entlastungen
Das Klimaschutzpaket kommt! Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwoch dem Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Das Gremium billigte den Vorschlag einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Für den Kompromiss stimmten demnach die Vertreter von CDU, CSU, SPD und Grünen aus dem Bundestag sowie die Bundesländer.
 

Der Kompromiss sieht einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden vor – und im Gegenzug eine weitere Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken sowie Entlastungen beim Strompreis (eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage). Der Bundestag hat den Kompromiss am Donnerstag in namentlicher Abstimmung gebilligt, der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Die Koalition entlastet damit die Bürger bei Strompreisen und Pendlerpauschale im Zeitraum von 2021 bis 2025 um insgesamt 23 Milliarden Euro mehr als bislang geplant.

Bis 2023 erfolgt die soziale Kompensation komplett über die EEG-Umlage. Das kommt wie beschrieben nicht nur allen Haushalten zugute. Es ist auch energie- und klimapolitisch sinnvoll, dass zunehmend (regenerativ erzeugter) Strom genutzt wird. In den Jahren 2021 bis 2025 bedeutet das für einen Durchschnittshaushalt (Jahresstromverbrauch 3000 Kwh) eine Entlastung beim Strompreis von 353 Euro; das sind pro Jahr durchschnittlich 71 Euro.

Die Einigung zeigt die Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht nur der Koalition, sondern auch unserer föderalen Demokratie insgesamt. SPD, CDU, CSU und die Grünen haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt – und stehen damit nun auch gemeinsam in der politischen Verantwortung für das Klimapaket. Mit dem umfassenden Klimaschutzprogramm 2030 aus Investitionen und Förderung, Ordnungsrecht, C02-Bepreisung und dem verbindlichen Überprüfungsmechanismus im Klimaschutzgesetz werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit Deutschland künftig die Klimaziele einhält.

Konkret beinhaltet die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung unter anderem folgende Punkte:

Erhöhte Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie:

Pendlerinnen und Pendler mit einem langen Arbeitsweg, gerade auf dem Land, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) zurückgreifen. Und viele können sich auch keinen neuen PKW mit geringerem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb sofort leisten.

Durch die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale sollen gerade diese Fernpendlerinnen und -pendlern in einem Übergangszeitraum entlastet werden, solange wie zum Beispiel noch kein ausreichendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine sozial ausgewogene Mobilitätswende.

Die bereits in den bisherigen Beschlüssen des Bundestages vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale um 5 Cent bleibt – trotz der Kritik der Grünen – erhalten. Angesichts der weiteren Erhöhung der CO2-Preise hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass für Fernpendlerinnen und -pendler die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2024 zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich um weitere 3 Cent auf 8 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht werden wird. Eine zusätzliche Erhöhung greift von 2024 an auch für die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener in Anspruch nehmen können, die keine Einkommenssteuer zahlen.

Klimafreundliches Wohnen – Energetische Gebäudesanierung:

Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen schafft die Koalition Anreize, die eigene Wohnung oder das eigene Haus klimafreundlicher zu machen.

Dafür wird sie von 2020 an befristet für zehn Jahre Kosten, die zum Beispiel mit dem Austausch einer alten Ölheizung oder mit einer besseren Wärmedämmung zusammenhängen, steuerlich fördern. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen (bis zu einer Summe von 200.000 Euro) mit 20 Prozent der Aufwendungen, also maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, und das über drei Jahre verteilt.

Sauberer Verkehr – Bahnfahren und Fliegen:

Die in den Beschlüssen des Bundestages bereits vereinbarte Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (statt 19 Prozent) vom öffentlichen Personennahverkehr auf den Fernverkehr der Bahn wurde durch den Vermittlungsausschuss bestätigt und kann damit wie geplant zum 1. Januar 2020 wirksam werden. Dadurch wird Bahnfahren ab Januar billiger.

Zugleich wird Fliegen teurer, indem die Luftverkehrssteuer erhöht wird. Die Steuer auf Kurzstreckenflüge steigt um 74 Prozent, für Mittel- und Langstreckenflüge steigen die Sätze um jeweils 41 Prozent. Deutschland geht hiermit auch im europäischen Vergleich bei der Besteuerung des Luftverkehrs mit gutem Beispiel voran.

CO2-Bepreisung:

Mit der CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Gebäude will die Koalition Anreize setzen, um den Ausstoß von CO2 beim Autofahren und Heizen zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarmen Technologien anzuregen. Den Abgeordneten ist dabei bewusst, dass sie Klimaschutz nicht über den Preis gesellschaftlich erzwingen dürfen. Das würde die Gesellschaft zerreißen – vor allem, wenn den Menschen noch keine brauchbaren und bezahlbaren Alternativen bei der Antriebstechnologie, im ÖPNV oder in der Heiztechnik zur Verfügung stehen.

Deshalb ist ein moderater CO2-Einstiegspreis in Verbindung mit einem schrittweisen Aufwuchs der richtige Weg. Der jetzt mit CDU, CSU und mit den Grünen in Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss trägt diesem Ansatz weiterhin Rechnung. Bis zum Frühjahr 2020 soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt werden, in dem die Preise für Emissionszertifikate für den Zeitraum 2021 bis 2025 wie folgt festgelegt werden:

  • Der Einstiegspreis im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt 25 Euro.
  • Zum 1. Januar 2022 und 2023 steigt der Preis jeweils um 5 Euro auf 30 bzw. 35 Euro.
  • Zum 1. Januar 2024 und 2025 wird der Preis um jeweils 10 Euro auf 45 bzw. 55 Euro erhöht.
  • Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.

Die Koalition wird außerdem dafür Sorge tragen, dass deutsche Unternehmen aufgrund des CO2-Preises im europäischen und internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Das hat der Vermittlungsausschuss nochmal zusätzlich unterstrichen.

Zusammengefasst: Die gefundenen Kompromisse setzen alles in allem einen vernünftigen, ausgewogenen Rahmen für sozial gerechten Klimaschutz in den kommenden Jahren.

https://www.spdfraktion.de/themen/guter-kompromiss-beim-klimapaket

ZDF-moma zum Untersuchungsausschuss Pkw-Maut
Wir sind die Fraktion des sozialen Klimaschutz
 

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