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"Unser Koalitionspartner zeigt sich einmal mehr als Anti-Mieter-Partei"

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Bezahlbar wohnen
Der Bundesinnenminister hat zwei für die SPD-Fraktion zentrale Vorhaben aus der Novelle des Baugesetzes entfernt, die Mieter schützen sollen. Die SPD-Abgeordneten halten das für inakzeptabel.

Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums", hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Innenministeriums, das auch für das Thema Bau zuständig ist.

Unter zahlreichen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse standen auch diese für die SPD-Fraktion zentralen Vorhaben: Bis zum Ende des Jahres werde die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenze. Zudem werde sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots.

Es dauerte zwar viel länger als angekündigt, aber jetzt endlich stand die Novelle des Baugesetzbuchs nach einem guten ersten Entwurf aus dem Juni auf der Zielgeraden, um zeitnah im Kabinett verabschiedet werden zu können. Doch Horst Seehofer hatte am Dienstag einen neuen Entwurf an die anderen Ministerien versandt, in dem eine in einer früheren Version enthaltene Passage gestrichen worden war. In diesem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle waren die zwei wichtigen SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt worden.

Entsprechend groß ist die Empörung in der SPD-Fraktion: Es sei „inakzeptabel", dass Bauminister Seehofer vor dem Druck der Immobilienlobby und deren Vertretern in der Unionsfraktion eingeknickt sei, schreibt Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher, in einer Stellungnahme. „Unser Koalitionspartner zeigt sich ein Jahr vor der Bundestagswahl einmal mehr als Anti-Mieter-Partei. Das wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen."

Auch Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) ist empört. So wie das Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in die Ressortabstimmung gegeben worden sei, könne es nicht bleiben, sagte er. "Niemand kann die Augen verschließen vor der schwierigen Lage am deutschen Wohnungsmarkt. In den Ballungsräumen unseres Landes steigen die Mieten", sagte Scholz. Diese Lage werde sich erst entspannen, wenn viel mehr und bezahlbare Wohnungen gebaut würden. "Dafür braucht es ein modernes Baurecht, das auch die Möglichkeit für die Städte enthält, Baugebote auszusprechen und die Umwandlung von Mietwohnungen zu beschränken", so Scholz. Die Zeit dränge, die lange erwarteten Reformen duldeten "keinen Aufschub" mehr.

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in angespannten Wohnungsmärkten zum Geschäftsmodell geworden. Sie hat oft zur Folge, dass Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Meist werden die Häuser vor dem Verkauf aufwändig saniert und aufgewertet, damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Mieterhöhungen. Die wenigsten Mieter haben die finanziellen Möglichkeiten, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Nach drei Jahren können die neuen Eigentümer Eigenbedarf anmelden.

Deshalb hat die SPD-Fraktion durchsetzen können, dass der Bund hier aktiv wird. Auf dem Wohngipfel 2018 im Kanzleramt, im Koalitionsausschuss im August 2019, in der Baulandkommission sowie auf Ministerebene konnte sie den Koalitionspartner mehrfach dazu bringen, einer gesetzlichen Regelung gegen diese völlig unsoziale Praxis gegen Mieter zuzustimmen. Auf wiederholten Druck der SPD-Fraktion und -Minister legte der verantwortliche Bauminister Seehofer im Juni 2020 einen Entwurf zur BauGB-Novelle vor, der diese Vereinbarung auch endlich umsetzt. Damit sollen, wie es auch in der Gesetzesbegründung heißt, Mieter vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden.

Nicht nur diese Einigung wurde nunmehr eigenständig vom Bauminister entfernt. Auch bei der enthaltenen Regelung zur Erleichterung der Anwendung von Baugeboten wurde der Koalitionspartner wortbrüchig. Horst Seehofer hat in der Novelle genau die Regelungen gegen Spekulation im Wohnungsbau gestrichen. Das ist das Gegenteil der sozialen Versprechungen des CSU-Parteivorsitzenden, Markus Söder. Beim Wohngipfel im September 2018 von Bund, Ländern und Kommunen war vereinbart worden: „Der Bund strebt an, unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen die Möglichkeiten zu reduzieren, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Ausnahmen sollen nur in Einzelfällen geltend gemacht werden dürfen."

Das Innenressort hatte dazu am Mittwoch erklärt, in der Länder- und Verbände-Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz habe sich gezeigt, dass die dort ursprünglich enthaltene Regelung zur Wohnungsumwandlung „unter den Ländern derzeit streitig" sei. „Daher ist diese Regelung aus dem aktuellen Gesetzentwurf ausgeklammert worden."

„Die Anwältin der Mieter ist und bleibt die SPD-Fraktion", so Daldrup. Gemeinwohl und Stadtentwicklung stünden für die Abgeordneten der SPD immer vor Rendite und Spekulation. „Wir verlangen von der Union, den gemeinsamen Koalitionsbeschluss umzusetzen. Ein Scheitern wäre ein fatales Versagen des Bauministers", fordert Daldrup. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef, Sören Bartol, sagte: „Ohne ein Umwandlungsverbot und ein Baugebot wird es mit der SPD-Fraktion im Bundestag keine Novelle des Baugesetzbuches geben." 


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