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So werden die Preise für Strom, Gas und Wärme gedeckelt

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Die Ampel-Koalition wird die Strom-, Gas- und Wärmepreise deckeln. Damit hilft sie den Bürger:innen, gut durch diesen Winter zu kommen. Die Hilfen werden gerecht finanziert. 

Die Ampel-Koalition tut alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür wurde ein starker Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt – zusätzlich zu den Entlastungspaketen mit einem Umfang von fast 100 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage werden nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme eingeführt.

Bundestag und Bundesrat haben bereits beschlossen, dass der Bund in einem ersten Schritt die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt.

In dieser Woche wurden nun im Bundestag die Gesetzentwürfe zu den eigentlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beraten, die zum 1. März 2023 eingeführt werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Konkret wird der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt (Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde). Der Strompreis wird für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Industriekunden sind besondere Regeln geplant. 

Ein „Spar-Booster"

Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Denn der Rabatt ist unabhängig vom aktuellen Energieverbrauch. Das ist gut für Verbraucher:innen: Denn wer im Jahr 2023 weniger verbraucht als im Vorjahr, erhält dennoch den Rabatt. Er sinkt nicht, wenn weniger verbraucht wird. Das bedeutet: Wer weniger verbraucht, spart je eingesparter Kilowattstunde doppelt. Erstens, weil überhaupt weniger verbraucht und abgerechnet wird – es fallen also geringere Kosten für Gas oder Strom an.

Wer genau so viel verbraucht wie im Vorjahr, erhält 80 Prozent seines Verbrauchs im Jahr 2023 vergünstigt zu 12 Cent.

Hilfen für Härtefalle

Wichtig ist der SPD-Fraktion zudem, dass auch Hilfen für Härtefälle eingeführt werden für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind und die Gas- und Strompreisbremen keine ausreichende Entlastung gibt, z.B. für Mieter:innen, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung, Krankenhäuser, Unikliniken oder Pflegeeinrichtungen. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Die Fraktion setzt sich für eine gerechte und zielgerichtete Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen heizen, wie z. B. mit Öl oder Holzpellets, und besonders belastet sind. Mit der Verabschiedung des Bürgergeldes wurden bereits neue Härtefallregelungen auf den Weg gebracht. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar können sich Menschen, die absolut kein Geld für das Befüllen ihres Öl- oder LPG-Tanks bzw. ihres Pellet-Vorrates haben, an ihr Jobcenter wenden.

Eine gerechte Finanzierung

Die Jobcenter springen dann einmalig ein und übernehmen einen Teil der Energierechnungen. So werden gerade Familien mit geringeren Einkommen davor geschützt, im Winter frieren zu müssen. Trotzdem kann das nur die unterste Haltelinie sein. Im parlamentarischen Verfahren will die SPD-Fraktion noch zu Verbesserungen kommen, um Härtefälle auch im Bereich Öl-, Pellets und anderer Energieträger besser abfedern zu können. Dabei oreintiert sie sich an der Entlastungshöhe bei der Gaspreisbremse.

Außerdem sorgt die Ampel-Koalition dafür, dass die Preisbremsen gerecht finanziert werden. Konzerne, die hauptsächlich im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, sollen in diesem und im kommenden Jahr ihre Übergewinne versteuern. Zudem werden Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen abgeschöpft.

Die Unterstützungen sind zudem steuerpflichtig und Topverdiener werden einen Teil der Hilfen zurückzahlen müssen. 


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