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Halbe-halbe bei Krankenkassenbeiträgen

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Koalition führt Parität wieder ein

Auf Druck der SPD-Fraktion: Die Parität bei den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen wird wiederkommen. Dazu hat das Parlament am Donnerstag in erster Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4454).

Die Beitragszahlerinnen und -zahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund 8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. So wird der Zusatzbeitrag, den bisher nur die Versicherten tragen, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Er liegt im Durchschnitt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Das sind bei einem Durchschnittseinkommen von 3000 Euro brutto monatlich ca. 15 Euro mehr. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Unterstützung für Selbstständige

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Halbierung der Einstiegsbeiträge für Selbstständige vor. Das ist wichtig, weil es die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige steigert. Heute können viele privatversicherte Selbständige im Alter die hohen Prämien nicht mehr bezahlen. Künftig können sie sich günstiger gesetzlich versichern.

Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, zum Beispiel ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte. Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er oder sie bislang zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher quasi passiven Mitglieder zu beenden.

Finanzreserven abschmelzen

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch für Zeitsoldatinnen und -soldaten vor: Ihnen ebnet er nach Ende der Dienstzeit den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen von 2020 an innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe sollen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden, um den Kassenwettbewerb nicht zu verzerren.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

https://www.spdfraktion.de/themen/halbe-halbe-krankenkassenbeitraegen

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