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Eine moderne Arbeitszeit, die zum Leben passt

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Kabinett beschließt Gesetz zur Brückenteilzeit

Versprochen, beschlossen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung der so genannten Brückenteilzeit beschlossen. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben.

Die Koalition setzt damit ein zentrales Vorhaben um, das gemeinsam im Koalitionsvertrag verabredet worden war und das vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland entspricht. Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können." 

Das Ziel der SPD-Fraktion ist Arbeit, die zum Leben passt. Dazu bedarf es in einer modernen Arbeitswelt der notwendigen Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können. Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren.

Vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung

Die Koalition erweitert diese Möglichkeiten nun: Denn auch wer sich im Verein engagiert oder in einem sozialen Projekt einbringt, braucht vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung. Manchmal geht es auch darum, nach einer besonders anspruchsvollen Phase im Beruf für eine bestimmte Zeit kürzer zu treten.

Die Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit.

Denn neben Flexibilität geht es auch um Sicherheit. Hubertus Heil betont: „Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern."

Fast eine Million Beschäftigte möchte ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgekehrt wollen rund 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte mehr arbeiten. Beiden Gruppen wird mit dem neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit – also dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – geholfen.

Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit sind:

  • Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.
  • Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
  • Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
  • Zumutbarkeitsregelung: Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.

Außerdem erleichtert die Koalition für die derzeit Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten möchten, die Rückkehr aus der Teilzeit. Schon jetzt sind Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, soll der Arbeitgeber künftig darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder ein Teilzeitbeschäftigter für den Arbeitsplatz nicht mindestens gleich geeignet ist.

Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf

Zusätzlich regelt die Koalition entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das oft nicht. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Das soll in Ausgleich gebracht werden.

Wenn keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, gelten künftig 20 statt bisher zehn Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben.

Die Einführung der Brückenteilzeit ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Arbeitszeit, die zum Leben passt.

https://www.spdfraktion.de/themen/moderne-arbeitszeit-leben-passt

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