Von Super User on Mittwoch, 30. Januar 2019
Kategorie: Bericht aus Berlin

Mehr BAföG für mehr Studierende

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb soll das BAföG zum Wintersemester 2019 steigen. Mehr Studierende sollen einen Anspruch auf Förderung bekommen. Den Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht.
Die Verbesserungen beim BAföG sind ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern. Deshalb haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, beim BAföG eine Trendwende einzuleiten: Demnach sollen wieder mehr junge Menschen gefördert werden, die Fördersätze sollen steigen. Auch für die Wohnkosten gibt es mehr Geld.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  1. Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020.
      
  2. Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit deutlich ausgeweitet.
      
  3. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
      
  4. Die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro wird in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verbleibende Restschuld erlassen.
      
  5. Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Auch dadurch wird sichergestellt, dass Studierende mit BAföG-Förderung ihren Abschluss ohne Sorge vor einerschwer einzuschätzeden Schuldenlast erreichen können.
      
  6. Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im nächsten Schritt wird das Parlament über den Regierungsentwurf beraten. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek betont, mit den geplanten Neuregelungen werde sogar noch einmal deutlich mehr Geld in die Hand genommen als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD nicht.“

https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-bafoeg-mehr-studierende

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