Von Super User on Dienstag, 02. Oktober 2018
Kategorie: Bericht aus Berlin

Konzept für saubere Luft

und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten

Ergebnisse des Koalitionsausschuss

​Deutschland und Europa haben sich sehr ehrgeizige Ziele für die Luftreinheit in unseren Städten gesetzt. Das ist wichtig für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die dort leben und arbeiten. In den letzten Jahren ist die Belastung mit Stickoxiden in deutschen Städten deutlich zurückgegangen. Die Luft ist sauberer geworden. Trotzdem überschreiten noch zahlreiche Städte den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40μg/m³ Luft im Jahresmittel.

Wir wollen Fahrverbote verhindern und dort, wo sie unumgänglich sind, Nachteile für Bürgerinnen und Bürger, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind, vermeiden. Dies gilt sowohl für finanzielle Belastungen als auch für Nutzungseinschränkungen. Dabei hat die Automobilindustrie ebenfalls eine hohe Verantwortung. 

Die Bundesregierung unterstützt die Länder und die betroffenen Städte dabei, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zur Reduzierung von Stickoxiden führen, ohne die Mobilität einzuschränken. Dazu gehören moderne Luftreinhaltepläne und kommunale Maßnahmen, wie die Schaffung intelligenter Infrastrukturen, die Umrüstung von Diesel-Bussen und von Taxen, die Digitalisierung und ganz zuvorderst der Ausbau der Elektromobilität. Hierfür hat die Bundesregierung eine Milliarde Euro für die betroffenen Kommunen bereitgestellt.

Auch die Automobilhersteller leisten durch die Software-Updates von bis zu 6,3 Mio. Dieselfahrzeugen einen Beitrag.

In den Städten, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, wird die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen umsetzen:

Nach Einschätzung des Bundes sind diese Maßnahmen in Ergänzung zu den Aktivitäten der Länder und Kommunen ausreichend, dass alle Städte, in denen ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50μg/m³ Luft gemessen wurde, die Grenzwerte zukünftig ohne Verkehrsbeschränkungen einhalten können. Insofern wären Verkehrsbeschränkungen (Einfahrt oder Durchfahrt) aus Gründen der Luftreinhaltung in diesen Städten unverhältnismäßig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Verkehrsbeschränkungen zulässig sind und geboten sein können. Viele Kommunen haben den Bund daher gebeten, hierfür einheitliche Regeln vorzusehen. Die Bundesregierung wird daher unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit durch eine Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetzes eine Regelung für besonders belastete Städte, in denen ein Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50μg/m³ Luft überschritten wird, schaffen.

Die kommunale Selbstverwaltung bleibt davon unbenommen. Der Bund wird dabei sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen überprüfen zu können. Eine besondere Kennzeichnung (blaue Plakette) ist damit nicht erforderlich.

Derzeit sind 14 Städte in Deutschland in diesem Sinne besonders belastet. Auch hier ist es das wichtigste Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Für den Fall, dass dies dennoch erforderlich ist, muss sichergestellt werden, dass in diesen Regionen Dieselfahrzeughalter ein Angebot bekommen, wie sie auch im Falle von Verkehrsbeschränkungen ihre Mobilität erhalten können. Dabei sollen Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst vermieden werden. Außerdem sind dort schnelle Verringerungen der Emissionen der PKW-Flotte äußerst dringlich und besonders effektiv.

Um dies zu ermöglichen, wird der Bund festlegen, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, sofern sie weniger als 270 mg/km Stickoxid ausstoßen, in die Gebiete mit Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung einfahren oder durchfahren können und damit von Fahrverboten verschont bleiben.

Bewohner der besonders betroffenen Städte und weiterer Städte, in denen ein demnächst aufgestellter, bestandskräftiger Luftreinhalteplan wegen fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsieht, Bewohner der angrenzenden Landkreise und außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben und Selbstständige, die ihren Firmensitz in der Stadt haben und deswegen aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln müssen sowie Fahrzeughalter, für die es eine Härte bedeuten würde und deren Fahrzeug diesen technischen Anforderungen nicht genügt, erhalten zwei alternative Angebote.

Die genannten Maßnahmen zusammen führen dazu, dass alle Möglichkeiten ergriffen werden, den Verkehr in unseren Städten besser zu organisieren, unsere Infrastruktur zu verbessern, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Elektromobilität zu fördern. Gleichzeitig wird der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge, die sich besonders viel in den Innenstädten bewegen, wirksam reduziert. Städte mit einer geringen Grenzwertüberschreitung sollen von Verkehrsbeschränkungen verschont bleiben. In besonders belasteten Städten, wo Verkehrsbeschränkungen möglicherweise nicht vermieden werden können, erhalten die betroffenen Bürger durch die Hersteller die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu erhalten, das sicher von Fahrverboten ausgenommen ist.

Hardware-Nachrüstung von PKW wird in diesen Regionen ebenfalls ermöglicht. Damit wird dem wichtigen Anliegen eines ambitionierten Gesundheitsschutzes in unseren Städten Rechnung getragen und Mobilität in den Städten wird auch hinsichtlich der Dieselfahrzeuge verlässlich und berechenbar.

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