Von Super User on Donnerstag, 21. Februar 2019
Kategorie: Bericht aus Berlin

Kompromiss zum § 219a beschlossen

Informationsrechte von Frauen werden gestärkt

Nach langen und intensiven Beratungen haben die Koalitionsfraktionen am Donnerstag im Bundestag die Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen (Drs. 19/7693). Damit wird es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, auf ihren Internetseiten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Betroffene Frauen bekommen die Informationen, die sie in einer Notlage benötigen.

Bislang machen sich Ärztinnen und Ärzte strafbar, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Das nun beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

Mit diesem Gesetz sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch das Gesetz zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informationsrecht für schwangere Frauen zu gewährleisten. 

https://www.spdfraktion.de/themen/kompromiss-ss-219a-beschlossen

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