Von Super User on Donnerstag, 21. Februar 2019
Kategorie: Bericht aus Berlin

Der Digitalpakt kommt

Bund und Länder einigen sich auf Verfassungsänderung

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Sie machen damit den Weg frei für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen, in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr. Der Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses am Donnerstag mit breiter Mehrheit zugestimmt. 

Viele Schulen in Deutschland hinken bei ihrer digitalen Ausstattung hinterher. Der Bund würde gerne mehr investieren, darf es bislang allerdings nicht, da Bildung Ländersache ist. Jetzt ändert sich das: Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Der Bund kann so künftig grundsätzlich die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig wird damit der Weg frei für die Mittel des Digitalpakts, auf die viele Schulen warten.

Mit dem Digitalpakt stellt der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro bereit: für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Auch beim Personal kann der Bund befristet investieren, zum Beispiel in Systemadministratoren und in die Qualifizierung der Lehrkräfte für die Einführung der digitalen Infrastruktur.

Strittig war im Vermittlungsausschuss vor allem die Frage danach, in welcher Höhe sich die Länder an künftigen Bundesprogrammen beteiligen müssen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Länder Mittel in gleicher Höhe bereitstellen müssen, wenn sie Finanzhilfen vom Bund erhalten. Jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden.

Investitionen in sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr

Die Grundgesetzänderung betrifft nicht nur den Bildungsbereich: So kann der Bund den Ländern künftig dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren.

Zusammengenommen ermöglichen die Grundgesetzänderungen ein star­kes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: in Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Personennahverkehr und gleichwer­tige Lebensverhältnisse

Der Bundestag hat der Grundgesetzänderung am Donnerstag zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März darüber abstimmen. 

https://www.spdfraktion.de/themen/digitalpakt-kommt

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