Ruhezeit im Lkw

Rede zur 2./3. Lesung zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes u. a.

Katastrophal und menschenunwürdig geht es auf deutschen Autobahnrastplätzen gerade an den Wochenenden und vor allem in Grenznähe zu Frankreich, Belgien und den Niederlande zu. Bei unseren westlichen Nachbarn wird das Verbringen der regel­mäßigen wöchentlichen Ruhezeit mit Bußgeld bestraft. Die Lkw stehen deshalb alle auf unserer Rheinseite. Auf Rastplätzen für normalerweise 90 befinden sich regel­mäßig über 200 Fahrzeuge. Deren Fahrer haben nicht das Geld, um kostenpflichtige Toi­let­ten oder Duschen zu benutzen. Sie sind monatelang unterwegs, nicht nur woch­en­lang. Sechs oder neun Monate sind keine Seltenheit. Die Fahrer kommen nicht mehr nach Hause, sie haben keine sozialen Kontakte mehr, keine Bindung zu ihrer Fa­mi­lie. Das sind unwürdige Zustände.

Mit diesen deutlichen Worten wurden uns die Zustände auf unseren Auto­bahn­rast­stät­ten am Montag dieser Woche geschildert. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzespaket, das heute zur Abstimmung steht, wurde ausgiebig und eindrücklich aus der Praxis auf der Straße geschildert. Wir alle kennen die Bilder und Geschichten über die Bedingungen im Straßengüterverkehr inzwischen aus zahlreichen Fern­seh­be­richt­en. Einige von uns konnten das Elend auch persönlich in Augenschein nehmen. Ich war zuletzt Weihnachten bei Fahrern auf Autobahnrastplätzen, die das Fest der Fa­mil­ie fern ihrer Heimat verbringen mussten. In dem Zusammenhang will ich all den deut­schen Fahrern danken, die sich in Kraftfahrerkreisen organisieren und z. B. Weih­nachts­aktionen für ihre Kollegen, vor allem aus Osteuropa, durchführen.

Die eindrücklichen Schilderungen in der Anhörung haben alle Anwesenden im Ver­kehrs­ausschuss spürbar berührt. Sollten noch Zweifel daran bestanden haben, dass wir gegen das moderne Nomadentum dringend handeln müssen, seit Montag hat diese Zweif­el sicher keiner mehr.

Uns wurde vor Augen geführt, dass wir über Güterkraftverkehr und Fahrpersonal nicht sprechen können, ohne über faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu sprechen. Auf deutschen Autobahnen sollte beides selbstverständlich sein. Doch wir sehen, wie erschreckend anders die Realität aussieht.

Das Leid der Fahrer ist dabei die eine Seite der Medaille. Leiden tut auch das Gewerbe. Große Teile des deutschen Transportlogistikgewerbes sind akuten Wett­be­werbs­ver­zer­rung­en ausgesetzt. Ehrliche Logistik- und Transportunternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen und soziale Standards einhalten und Umläufe so planen, dass die Fahrer regel­mäßig am Wochenende zu Hause sein können, verlieren zunehmend Aufträge. Ihre Existenz ist bedroht. Die Spediteure und ihre Fahrerinnen und Fahrer, die Men­sch­en am Steuer der Lkw, fahren am Limit. Sie leiden darunter, dass auf deutschen Auto­bahnen zu viele schwarze Schafe zu unscharfe Regeln ausnutzen und geltendes Recht missachten. Diese schwarzen Schafe stammen keineswegs nur aus Osteuropa. Auch für einige in Westeuropa ansässige große Unternehmen gehört das zu ihrem Geschäftsmodell.

Wir müssen politisch handeln. Das wissen wir seit Jahren. Endlich tun wir es. Am Mon­tag wurde auch deutlich benannt, wie wir handeln können: Ein Instrument, etwas zu ändern, wäre es, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vernünftig und men­schen­würd­ig zu regulieren. Genau das Instrument, über das wir heute hier diskutieren, ist meiner Meinung nach eines der Schlüsselelemente, schrieb uns Udo Skoppeck, ak­tiv­er Fernfahrer und Aktivist für Fernfahrerrechte ins Lastenheft. Wir haben die Ford­er­ung aufgenommen und im Verkehrsausschuss eine kleine aber entscheidende Änd­er­ung zum Fahrpersonalgesetz beschlossen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich nochmal benennen, was wir verbieten. Es geht um die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw. Mit Artikel 8 Ziffer 8 der EU Verordnung 561/2006 ist die Voraussetzung gegeben, um zu unterbinden, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Die EU-Verordnung sagt: In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden einzuhalten. Wichtig sind hier die zu unterscheidenden Begriffe regelmäßige und reduzierte wöchentliche Ruhezeit. Weiter heißt es nämlich, dass nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhe­zeit­en und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden kön­nen. Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug werden in dieser Ausnahme explizit nicht benannt. Dem EU-Recht folgend, können und müssen wir das Ver­bring­en der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug verbieten und ahnden.

Keine Frage: die Klarstellung zum Verbot des Verbringens der wöchentlichen Ruhezeit im Lkw, die wir nun beschließen, ist nur ein Mosaikstein. Eigentlich wäre eine euro­pä­ische Regelung notwendig, die keinerlei Interpretationsspielraum bietet. Eigentlich müs­sen wir noch viele weitere Aspekte angehen, wollen wir fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen im Transport- und Logistikgewerbe garantieren. In unserem Ent­schließungsantrag haben wir dazu Punkte benannt. Der Bundesregierung haben wir damit wichtige Aufgaben gestellt. Ich erwarte, dass wir im Frühjahr 2018 erste Er­geb­nis­se präsentiert bekommen.

Schon jetzt aber kommt, wenn uns der Bundesrat zustimmt, der kleine Mosaikstein, der, wie ich sicher bin, große Wirkung haben wird.

In der Diskussion um das Fahrpersonalgesetz wurde im Vorfeld häufig angezweifelt, dass das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch­setz­bar sei. Dazu haben wir Montag wichtige Hinweise erhalten: Niederlande, Belgien und Frank­reich zeigen bereits, dass das Verbot kontrollierbar ist. Die Problematik der Kon­trol­len liegt bislang einzig darin, dass das „Schwert nicht schneidet“.

Mit dem heutigen Beschluss schärfen wir in jedem Fall das Schwert. Damit es schneid­et, sind die Kontrollbehörden in der Pflicht und haben alle Möglichkeiten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen in unseren westlichen Nachbarstaaten, das Verbot durch­zusetzen. Ich erwarte effektive Schwerpunktkontrollen, die deutlich ab­schreckenden Charakter haben müssen. Dazu sind integrative Kontrollen unter Ein­bind­ung von Polizeien, BAG, Zoll und auch Ämtern für Arbeitsschutz notwendig. Zu­dem müssen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung noch besser nutzen. Mit dem di­gitalen Tachografen wird schon bald vieles einfacher. Ein obligatorischer digitaler Fracht­brief ist darüber hinaus dringend geboten. Das fordern wir in unserem Ent­schließ­ungsantrag.

Ich will enden mit einem Zitat aus der Anhörung, das sich mir eingebrannt hat: „Ich weiß nicht, warum die Bevölkerung und die gesamte Politik – ich spreche jetzt die ganze Runde an – glauben, dass wir Kraftfahrer das stoisch mitmachen, nur weil es sich so eingebürgert hat.“ Vollkommen richtig, nicht das Gewohnheitsrecht sondern das gesetzte Recht muss gelten. Zur Frage der Ruhezeit im Lkw gibt es eine EU-Ver­ord­nung und nun auch eine entsprechende Klarstellung im Fahrpersonalgesetz und den­en verschaffen wir Geltung!