Mehr soziale Sicherheit ab 2019 auch für die Menschen im Kreis Viersen

Das neue Jahr fängt gut an: Zum 1. Januar 2019 treten gleich vier Gesetze in Kraft, die spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner bringen.

"Die neuen Gesetze betreffen den Bereich Arbeit und Soziales. Ich freue mich sehr, dass sich die SPD hier durchgesetzt hat, sodass viele Millionen Menschen auch im Kreis Viersen ab Jahresbeginn ein Mehr an sozialer Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt sowie in der Rente haben werden“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Udo Schiefner.

Ab 1. Januar können viele Beschäftigte ihre Arbeitszeit selbstbestimmter einteilen. Die „Brückenteilzeit“ wird eingeführt und ermöglicht es, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu gehen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Durch ein Rückkehrrecht wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können, sofern sie dies wünschen.

Beschäftigten, die von der Digitalisierung betroffen sind, stärken wir zudem den Rücken: Ab 2019 gilt das reformierte Qualifizierungschancengesetz, das umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten schafft, finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit. Sowohl Lehrgangskosten werden übernommen als auch Lohnkostenzuschüsse gezahlt, damit keiner im digitalen Wandel den Anschluss an die neusten Entwicklungen verliert. Zusätzlich senken wir ab dem 1.1.2019 die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und entlasten so Beschäftigte.

Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, erhalten ab 2019 neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Durch das Teilhabechancengesetz wird ein flächendeckender sozialer Arbeitsmarkt geschaffen durch den statt Arbeitslosigkeit endlich wieder Arbeit finanziert wird. Insgesamt vier Milliarden Euro werden ab 2019 dafür investiert. Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende sind Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber bis zur Höhe des Tariflohns möglich. „Über den neuen sozialen Arbeitsmarkt werden beispielsweise im Kreis Viersen  ca. 120 Arbeitsplätze finanziert“, freut sich Schiefner. Ab 2019 können Jobcenter außerdem erstmals den Passiv-Aktiv-Tausch nutzen, durch den pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. „Eine weitere Chance auch im Kreis Viersen", so Schiefner. Dies ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die SPD niemals möglich gewesen wäre.

Zum 1. Januar tritt nicht zuletzt der Rentenpakt in Kraft. Damit wird gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2025 nicht über 20 Prozent erhöht wird. Gleichzeitig wird ein Rentenniveau von 48 Prozent garantiert. Diese „doppelte Haltelinie“ möchte die SPD bis 2040 absichern. Damit die Rente weiter verlässlich bleibt. Ab dem neuen Jahr werden zudem allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Auch die Erwerbsminderungsrente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, wurde weiter verbessert.