Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt
Die Koalition hat sich auf eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen geeinigt: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.
Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen.
Die Koalition hat den entsprechenden Gesetzentwurf in dieser Woche zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht.