Bundestag berät Gesetzentwurf
Reha-Leistungen sollen künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können. Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen, sollen besser versorgt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat.
Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege sollen neu geregelt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.