Steigende Haftpflicht-Prämien bedrohen die berufliche Existenz der Hebammen, die Geburtshilfe anbieten. Viele Eltern wünschen sich aber für ihre Kinder Geburten, mit Geburtshilfe durch eine Hebamme. Spätestens seit die Nürnberger Versicherung ankündigte, gar keine Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen mehr anzubieten, scheint sehr fraglich, ob Sie sich Ihren Wunsch werden erfüllen können.
Familien sollten aber frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir ein vielfältiges Angebot. Neben den Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser sollten sich Schwangere auch dafür entscheiden können, ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen.
Freiberufliche Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem Beruf gut leben können und sie müssen sich die notwendige Versicherung leisten können.
Das Risiko der steigenden Versicherungsprämien wurde jedoch von der letzten Bundesregierung auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen. Die Krankenkassen müssen die steigenden Prämien der Hebammen seitdem bei den Honorarverhandlungen ausgleichen. Für die inzwischen deutlich sichtbare Problematik, dass sich immer mehr Versicherer aus dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen zurückziehen, wurde von Schwarz-gelb keine Lösung gefunden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte die damalige Bundesregierung bereits 2010 aufgefordert, sich dem Thema anzunehmen. Sie sollte prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem insgesamt auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann. Schon damals war erkennbar, dass drastische Kostensteigerungen durch steigende Versicherungsprämien für einzelne Leistungserbringer vermieden werden müssen.
Darüber hinaus wurde die steigende Belastung der Hebammen in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hebammenverbände beraten. Neben der Haftpflichtversicherung wurden die Ausbildung, die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe sowie die Sicherung der Versorgungsqualität in der Geburtshilfe erörtert. Derzeit wird der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe mit den Hebammenverbänden abgestimmt und soll in Kürze vorgelegt werden. Auf Grundlage des Berichtes müssen wir mit allen Beteiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten.