Online-Petitionen

  • Klick-Aktivismus

    Auszug aus Udo Schiefners Begrüßungsrede bei der Konferenz Online-Petitionen -Bürgerbeteiligung oder Klick-Aktivismus?

    „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Artikel 17 unseres Grundgesetzes.

    Die Petition richtet sich an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung. Eine Petition ist also dann eine Petition im Sinne des Grundgesetzes, wenn sie die Zuständigen direkt erreicht. Der eindeutige Adressat zeichnet die Petition aus. Viele nicht zuständige Stellen nutzen für ihre Kampagnen ebenfalls den Begriff der Petition. Müssen sie sich den Vorwurf des Etikettenschwindels gefallen lassen? Unter anderem darüber sollten wir heute diskutieren. Vielleicht können wir gemeinsam für mehr Klarheit sorgen.