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Zwei Tests pro Woche für Arbeitnehmer

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Corona-Bundesnotbremse

Der Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitmaximierung, die Interessen von Kindern und Familien sind zentral: Diese Punkte hat die SPD-Fraktion im Infektionsschutzgesetz durchgesetzt.

Noch immer stecken sich sehr viele Menschen mit dem Corona-Virus an. Ärzte und Pflegekräfte klagen über Engpässe auf den Intensivstationen. Mehr als 80.000 Menschen sind bereits durch das Virus gestorben.

Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen und die Lage in den Griff zu bekommen. Es ist am Mittwoch vom Bundestag verabschiedet worden.

Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und in enger Abstimmung mit den Bundesländern hat die SPD-Fraktion einen sehr guten Kompromiss erreicht. Erstmals wird es bundeseinheitliche Regeln geben und keinen Flickenteppich mehr. Alle notwendigen Einschränkungen müssen einheitlich, transparent und nachvollziehbar sein.

In den Verhandlungen war es allein die SPD-Fraktion, die sich für verpflichtenden Arbeitnehmerschutz durch Arbeitgeber, für Kinder und Jugendliche und ihre Familien sowie einen besseren Grundrechtsschutz eingesetzt hat. Im Einzelnen konnte sie folgendes Paket verhandeln: 

  • Unabhängig von der Inzidenz werden die Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz noch stärker in die Pflicht genommen. Denn auch am Arbeitsplatz gilt, dass Kontakte drastisch reduziert werden und sicherer gemacht werden müssen. Deshalb wird Homeoffice, wo es möglich ist noch verbindlicher als bisher vorgeschrieben. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Beschäftigten zweimal (statt nur einmal) pro Woche einen Corona-Test anzubieten, wo Homeoffice objektiv nicht möglich ist. Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitinteressen der Unternehmen.
  • Der SPD-Fraktion war es dabei wichtig, dass bei den Kontaktbeschränkungen das Prinzip "Außen vor Innen" greift. Deshalb ist Sport und Bewegung im Freien weiter möglich. Kinder können in Gruppen bis zu 5 Kindern gemeinsam mit einem getesteten Trainer im Freien Sport treiben.
  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis müssen Geschäfte und Einrichtungen schließen,private Zusammenkünfte werden begrenzt. Zudem wird eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eingeführt. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr kann eine Person aber weiterhin Spazieren gehen oder Sport treiben. „Test, click and meet" wird bei einer Inzidenz von 100 bis150 weiter möglich sein, und Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt. Die Notbremse wirkt unmittelbar, aber die SPD-Fraktion hat die Möglichkeit zur vorbeugenden Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht durchgesetzt.
  • Um Schülerinnen und Schüler, insbesondere aber auch ihre Eltern und das Schulpersonal zu schützen, gehen Schulen im Inzidenzbereich von 100-165 in den Wechselunterricht und müssen ab einer Inzidenz 165 in den Distanzunterricht.
  • Viele Familien leiden unter Doppelbelastung von Homeoffice und Homeschooling. Um hier etwas Erleichterung zu schaffen, wird der Rechtsanspruch auf Kinderkrankentagegeld ausgeweitet: künftig sind 30 Tage pro Kind möglich (10 mehr als bisher), für Alleinerziehende 60 Tage (20 mehr als bisher).
  • Die Einschränkungen sind bis zum 30. Juni befristet. Außerdem wird es Ausnahmen für geimpfte Personen geben, die in einer Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden sollen. Diese bedarf der Zustimmung des Bundestages.
  • Auch für Menschen mit Behinderung hat die SPD-Fraktion Verbesserungen erreicht: die Assistenzkräfte zählen nunmehr mit den Betreuten wie ein Haushalt.
  • Nichts wird beschlossen ohne die Zustimmung des Bundestages. Es gibt also keinen Blankoscheck für die Regierung.

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Zwei Tests pro Woche für Arbeitnehmer | SPD-Bundestagsfraktion

Der Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitmaximierung, die Interessen von Kindern und Familien sind zentral: Diese Punkte hat die SPD-Fraktion im Infektionsschutzgesetz durchgesetzt.
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