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Wohngeldreform auf den Weg gebracht

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Zuschüsse zum Wohnen steigen
Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird immer schwieriger. Insbesondere in den Städten steigen die Mieten, was dazu führt, dass sich immer mehr Menschen keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Auf Druck der SPD-Fraktion hat die Koalition bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, preiswerten Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Nun steigen auch die Zuschüsse für hunderttausende Haushalte zum Wohnen weiter. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wohngeldes beschlossen.

Mit der Reform setzt die Koalition eine weitere SPD-Forderung aus dem Koalitionsvertrag und der Vereinbarung des Wohngipfels vom 21. September 2018 um: „Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden."

Der neue Gesetzentwurf passt das Wohngeld künftig an die Mieten- und Einkommensentwicklung an.

So wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Miethöchstbeträge werden weiter angehoben

Zum anderen will die Koalition die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt anheben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.

Mit einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung und dem besonders hohen Mietenniveau von Kreisen und Gemeinden, die nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnten, Rechnung getragen. Damit können die Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun stärker durch das Wohngeld bezuschusst werden.

Mit der Stärkung des Wohngeldes 2020 wird erstmalig eine Dynamisierung (regelmäßige Fortschreibung) des Wohngeldes eingeführt: Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten. Die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger wird dadurch zukünftig weniger schwanken.

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