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Verbesserungen bei Reha und Intensivpflege

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Bundestag berät Gesetzentwurf
Reha-Leistungen sollen künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können. Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen, sollen besser versorgt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat.

Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege sollen neu geregelt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann. 

Der Gesetzentwurf macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. Die bisherigen Regelungen sollen in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt werden. Nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen die Leistungen verordnen. Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste sollen außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.

Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann muss das möglich sein. Deshalb muss außerklinische Intensivpflege weiterhin zu Hause oder etwa in einer Wohngruppe stattfinden können. Die SPD-Fraktion wird im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass die Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen gewährleistet ist und sich ihre Situation nicht verschlechtert.

Die Eigenanteile, die Versicherte bei Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen tragen müssen, sollen erheblich reduziert werden. Dadurch soll auch die Wahlmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten verbessert werden, indem sie unabhängiger von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen wird.

Verbesserungen bei Reha-Leistungen

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation vor, in dem die Inanspruchnahme erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gestärkt wird. So soll es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig ausreichen, wenn der Arzt diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Dadurch sollen Leistungen schneller und einfacher in Anspruch genommen werden können. Dadurch wird der Grundsatz „Reha vor Pflege" gestärkt. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei anderen Reha-Leistungen soll die Krankenkasse von einer ärztlichen Verordnung künftig nur aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes abweichen können. Zudem soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt werden. So sollen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte getragen werden. 


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