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Starke Städte und Gemeinden

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Bilanz 2020
Lebensqualität entscheidet sich vor Ort. Nur finanziell handlungsfähige Kommunen können eine gute soziale, digitale und kulturelle Infrastruktur mit Schulen, Kitas, Schwimmbädern oder Bibliotheken bereitstellen. Deshalb stärken wir Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe.

Finanzen der Kommunen sichern
Wir haben die Kommunen in den letzten Jahren massiv finanziell gestärkt. Nachdem der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig übernommen hat, haben wir für eine dauerhafte Entlastung der Städte und Gemeinden in Höhe von 5 Milliarden Euro pro Jahr ab 2018 gesorgt. Diesen Weg setzen wir fort.

So haben wir sichergestellt, dass die wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen – die Gewerbe- und die Grundsteuer – erhalten bleiben. Den Erhalt der Gewerbesteuer haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Auch die Einnahmen aus der Grundsteuer von 15 Milliarden Euro jährlich haben wir gesichert, indem wir die Steuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert und verfassungskonform ausgestaltet haben. Per Grundgesetzänderung haben wir geregelt, dass die Grundsteuer nicht abgeschafft werden darf.

Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene ab 2025 am Wert der Grundstücke orientieren. Das kommunale Hebesatzrecht wird beibehalten. Außerdem stärken wir die kommunale Selbstverwaltung, indem Kommunen künftig gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von baureifen unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus oder der Stadtentwicklung erheben können.

Um Städte und Gemeinden von flüchtlingsbedingten Kosten zu entlasten, erhalten die Länder und Kommunen für die Jahre 2019 bis 2021 knapp 11 Milliarden Euro – deutlich mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart. Außerdem haben wir beschlossen, dass der Bund einen Beitrag zum Abbau der Altschulden von hoch verschuldeten Kommunen leisten soll, wenn andere Hilfe nicht ausreicht und ein nationaler politischer Konsens dazu hergestellt werden kann. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass dieser Beschluss trotz Widerstands des Koalitionspartners umgesetzt wird.

Um Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie auszugleichen, stellt der Bund den Kommunen 6,134 Milliarden Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. Die Länder leisten einen Beitrag in gleicher Höhe. Zudem haben wir durchgesetzt, dass der Bund einen höheren Anteil an den Sozialausgaben der Kommunen übernimmt. Das sind 3,4 Milliarden Euro jährlich. 

Infrastrukturen verbessern
Die Investitionskraft der Kommunen haben wir weiter gestärkt. Zusätzlich zu den bestehenden Investitionsprogrammen für finanzschwache Kommunen investieren wir Milliarden in die Qualität von Kindertagesstätten, die digitale Ausstattung von Schulen, den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr. Um diese Investitionen des Bundes aufzustocken und dauerhaft möglich zu machen, haben wir das Grundgesetz geändert.

Die Städtebauförderung haben wir weiterentwickelt und grüner, einfacher und flexibler gestaltet. Dabei führen wir sie auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro pro Jahr fort. Bund und Länder haben vereinbart, die Förderung stärker darauf auszurichten, Stadt- und Ortskerne lebendig zu gestalten. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass bundeseigene Grundstücke über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergünstigt an Kommunen vergeben werden können, um zügig bezahlbare Wohnungen zu bauen. Kinos in ländlichen Regionen werden mit einem Förderprogramm unterstützt.

Mit dem neuen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur" fördern wir den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis in ländlichen Gebieten. Außerdem sollen 32.000 Schulen, 7.000 Gewerbegebiete und 1.700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Auch die immer noch existierenden rund 5.000 Funklöcher sollen beseitigt werden.

Strukturschwache Regionen fördern

Wir haben im Koalitionsvertrag erreicht, dass das verfassungsrechtliche Gebot, überall in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, in dieser Legislaturperiode konkret mit Leben gefüllt wird. Deutschland lebt von seiner Dezentralität. Wirtschaftliche Innovation und sozialer Zusammenhalt kommen ganz maßgeblich aus den kleinen und mittleren Städten des Landes. Wir hängen keine Region ab. Unser Ziel ist es, eine gute öffentliche Daseinsvorsorge in allen Regionen und möglichst gleiche Entwicklungschancen sicherzustellen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" der Bundesregierung hat dazu Mitte 2019 ihre Empfehlungen vorgelegt, die jetzt zügig umgesetzt werden.

Als ein wesentliches Ergebnis ist seit Januar 2020 ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen geschaffen worden. Die Regionalförderprogramme des Bundes wurden dadurch gebündelt und die bislang auf die neuen Länder beschränkten Programme auf ganz Deutschland ausgeweitet. Dadurch werden die strukturschwachen Regionen unseres Landes besonders gestärkt. Denn kein Landstrich darf durch die Corona-Krise abgehängt werden.

Deshalb stellen wir für Investitionen aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung zusätzlich 325 Millionen Euro zur Verfügung. Für andere Programme des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen im Bundeswirtschaftsministerium sollen zudem zusätzliche Mittel eingesetzt werden. Dies betrifft die Förderung von Existenzgründungen, die außeruniversitäre Forschung, die Investorenwerbung im Ausland sowie die überbetrieblichen Bildungsstätten des Mittelstands. Damit wird die GRW im Jahr 2021 insgesamt mit über 918 Millionen Euro an Fördermitteln ausgestattet sein.

Außerdem wird die Förderpräferenz zugunsten strukturschwacher Regionen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) von fünf auf zehn Prozent verdoppelt. Auch das neue Investitionszuschussprogramm Digitaler Mittelstand wird eine Förderpräferenz von zehn Prozent zugunsten strukturschwacher Regionen haben. Dabei handelt es sich um die beiden bedeutendsten Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums, bei denen regional unterschiedliche Fördersätze angewendet werden. Zudem werden bei EXIST – dem wichtigsten Förderprogramm für Existenzgründungen – künftig 45 Prozent der Mittel in strukturschwache Regionen fließen. Damit liegt die Förderintensität hier rund 30 Prozent über der Förderintensität anderer Regionen. Gleichzeitig werden die Mittel für EXIST ab 2020 von rund 80 auf knapp 105 Millionen Euro erhöht.

Der Bund hat sich verpflichtet, in strukturschwachen Regionen binnen zehn Jahren mindestens 5.000 neue Stellen in Bundeseinrichtungen zu schaffen. 


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