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SPD-Fraktion will Rüstungsexporte deutlich einschränken

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Fraktion beschließt Positionspapier
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass der Export von Waffen ins Ausland stärker eingeschränkt wird: Die Exportgenehmigungen, die erteilt werden, dürfen nur noch für maximal zwei Jahre gelten. Und vor allem: das Parlament und Öffentlichkeit müssen transparenter über Genehmigungen durch die Bundesregierung informiert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Schärfung der Kontrolle und Genehmigung von Rüstungsexporten - europäische Abstimmung intensivieren" beschlossen. 

Die Produktion und der Export von Rüstungsgütern sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik, sondern eine Frage der Sicherheits- und Außenpolitik, die eng einhergehen muss mit einem stärkeren Engagement für internationale Abrüstung und Verteidigung der Menschenrechte. Sie sind kein strategisches Instrument, mit dem Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Deutschland und der EU geschaffen werden sollen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will:

  • den Export deutscher Rüstungsgüter in Drittstaaten außerhalb von EU-, Nato- und gleichgestellten Ländern weiter einschränken. Für Staaten, die weder Mitglied der EU noch der Nato sind, ist eine Ratifizierung des ATT und dessen konsequente Umsetzung zwingende Voraussetzung für jede Form der Rüstungskooperation. Davon kann es im begründeten Einzelfall absolute Ausnahmen geben;
  • eine Genehmigungsdauer von maximal zwei Jahren in den Rüstungsexportrichtlinien bzw. in einem Rüstungsexportgesetz verankern, damit die Bundesregierung auf veränderte außen- und sicherheitspolitische Bedingungen in den Empfängerländern reagieren kann;
  • eine verpflichtende Beteiligung aller Unternehmen, die Rüstungsgüter aus Deutschland exportieren wollen, an einem gemeinschaftlichen Risikoausfall-Fonds zur Diskussion stellen;
  • die Regelungslücke, die es deutschen Herstellern ermöglicht, über die Auslagerung von Rüstungsproduktionen ins Ausland die strengen Exportrichtlinien zu umgehen, durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung schließen;
  • die Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament gesetzlich fixieren. Darüber hinaus sollen nach dem Vorbild Großbritanniens alle abschließenden Rüstungsexportgenehmigungen des Bundessicherheitsrates transparent im Internet veröffentlicht werden;
  • die parlamentarische Begleitung von Rüstungsexportentscheidungen verbessern, indem die Bundesregierung neben den bisherigen Informationen gegenüber dem Parlament auch Auskunft geben soll, nach welchen Kriterien Genehmigungen des Bundesssicherheitsrats erteilt beziehungsweise versagt wurden;
  • das Instrument der nachträglichen Kontrollen des Endverbleibs (Post-Shipment-Kontrollen), ob also in Drittländer exportierte Rüstungsgüter nachprüfbar in der Verfügungsgewalt des Empfängers sind, fortsetzen und auf jegliche Rüstungsexporte einschließlich militärischer Großgeräte ausweiten, da es sich bei Kleinwaffen bewährt hat. Dem Parlament soll die Regierung einen regelmäßigen Post-Shipment-Bericht vorlegen.

Das vollständige Papier ist hier nachzulesen:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-ruestungspolitik-20191125.pdf

https://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-will-ruestungsexporte-deutlich-einschraenken

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