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Neues Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie

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Nicht zuletzt der Tönnies-Skandal in diesem Sommer hat die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt. Der Deutsche Bundestag beschloss deshalb an diesem Mittwoch mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz den besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie. 

„Ich begrüße es sehr, dass das neue Gesetz das unlautere Geschäftsmodell vieler großer Fleischkonzerne verbietet. Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz gehören damit der Vergangenheit an. Die Verantwortung liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können", erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Udo Schiefner.

In ihrem Kernbereich, wie dem Schlachten und Zerlegen, dürfen nur noch eigene Beschäftigte arbeiten. Werkverträge und Leiharbeit werden dort verboten. Ausnahmen gelten in engen Grenzen nur in der Fleischverarbeitung auf der Basis von Tarifverträgen. Das neue Gesetzt betrifft nur Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen.

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