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Mehr Schutz für Beschäftigte

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Bilanz 2020
Wer jeden Tag zur Arbeit geht, verdient für seine Leistung eine gute Bezahlung und Anerkennung. Wir setzen uns dafür ein, dass Arbeit ordentlich bezahlt wird und Beschäftigte besser vor Ausbeutung geschützt werden.

Bessere Löhne in sozialen Berufen
Wer für andere Menschen da ist – sei es in der Pflege oder der Erziehung von Kindern – leistet einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Diese Arbeit muss mehr Wertschätzung erfahren, auch beim Lohn. Deshalb haben wir mit einem neuen Gesetz die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege geschaffen. Die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben diese Möglichkeit genutzt und sich 2020 auf die Grundlagen für einen Tarifvertag in der Altenpflege geeinigt. Er soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind und ein entsprechender Antrag vorliegt, kann der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt und damit auf die gesamte Pflegebranche ausgedehnt werden. Alternativ greift ein höherer Pflegemindestlohn.

Auch die verbesserten Rahmenbedingungen für das Personal in Krankenhäusern wird dazu führen, dass der Pflegeberuf attraktiver und damit weiter aufgewertet wird. 2018 waren rund drei Viertel der Beschäftigten in Krankenhäusern Frauen.

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher unterstützt der Bund die Länder und Träger dabei, Fachschülerinnen und Fachschülern während der Ausbildung eine Vergütung zu zahlen. Außerdem werden Anreize für berufliche Weiterbildung gesetzt. Ziel ist es, den Beruf attraktiver zu machen.

Bessere Arbeit in der Fleischbranche
Arbeit darf nicht krank machen. Deshalb sorgen wir jetzt in der Fleischindustrie für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Corona-Krise hat die schon lange herrschenden Missstände beim Arbeitsschutz in der Fleischindustrie offengelegt und den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht.

Arbeitsminister Hubertus Heil hat deswegen ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards, klaren Mindestanforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten und Zerteilen von Tieren, sollen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein dürfen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort – die reformierte EU-Entsenderichtlinie verspricht faire Entlohnung für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einen faireren Wettbewerb innerhalb Europas. In anderen EU-Ländern zu arbeiten, ist inzwischen selbstverständlich. Teilweise kommt es dabei aber zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Mit der revidierten Entsenderichtlinie hat die EU eine neue Grundlage für faire Regeln geschaffen. Mit dem neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben wir sie in nationales Recht umgesetzt. Galten vorher nur Mindestbedingungen, so wird Lohndumping nun noch konsequenter ein Riegel vorgeschoben: Mehrere Lohnstufen, zusätzliche Regelungen für Zulagen, Sonderzahlungen oder Sachleistungen – all das wird für alle verbindlich. Damit der Zoll die Einhaltung der neuen Regeln strikter kontrollieren kann, wird er mit zusätzlichen Stellen verstärkt.

Starker Zoll für mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Niemandem nutzen Regeln, die nicht kontrolliert und durchgesetzt werden. Um Beschäftigte vor Lohndumping, Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen, stärken wir deshalb den Zoll mit neuen Befugnissen und mehr Personal. So erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mehrere Tausend Stellen zusätzlich. Außerdem kann die FKS jetzt frühzeitiger als bisher gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug, Niedrigstlöhne und Zwangsarbeit vorgehen.

Mehr Schutz für Paketbotinnen und Paketboten

Wir haben der Ausbeutung von Beschäftigten in der Paketbranche einen Riegel vorgeschoben. Der Boom im Onlinehandel darf nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kurier-, Express- und Paketdiensten gehen. Ein Teil dieser Dienstleister vergibt Aufträge an Subunternehmer. Dabei kommt es immer wieder zu Sozialversicherungsbetrug. Deshalb haben wir die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt: Hauptunternehmer haften, wenn Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt dies schon branchenübergreifend. So schützen wir die Beschäftigten und sorgen für fairen Wettbewerb.

Mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf

Wer auf Abruf arbeitet, hat oft keine festgelegten Arbeitszeiten und arbeitet mal mehr, mal weniger. So bleibt auch unklar, wie viel Lohn am Ende des Monats herauskommt. Unter diesen Bedingungen ist es schwierig, den Alltag verlässlich zu planen.

Seit dem 1. Januar 2019 gelten deshalb neue Regeln, die Beschäftigten mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf geben: Arbeitgeber müssen mindestens 80 Prozent der vereinbarten Zeit abrufen. Beschäftigte müssen höchstens ein Viertel mehr arbeiten als vereinbart. Und ohne vereinbarte Arbeitszeit gibt es Lohn für mindestens 20 Wochenstunden.

Berufskrankheiten vermeiden und besser behandeln

Wir haben das Berufskrankheitenrecht reformiert, um Berufskrankheiten zu vermeiden und frühzeitiger zu behandeln. Ein zentraler Punkt ist der Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs, der bei neun von 80 Berufskrankheiten besteht. Das bedeutet, dass die Betroffenen bislang nur dann Leistungen erhalten, wenn sie die Tätigkeit, die zu der Berufskrankheit geführt hat, aufgeben. Um den Betroffenen eine Weiterbeschäftigung in ihrem Beruf zu ermöglichen, wird die Individualprävention ausgebaut. Die Beratung wird gestärkt.

Besserer Schutz bei kurzer Beschäftigung

Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, ist in der Arbeitslosenversicherung jetzt besser abgesichert. Das hilft etwa Beschäftigten in der Gastronomie oder in der Leiharbeit, aber auch IT-Fachleuten, die in zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Sie bekommen nun Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wurde erweitert. Das sichert etwa viele Künstlerinnen und Künstler besser ab.

Mitbestimmung für Flugpersonal

Airline-Beschäftigte in Cockpit und Kabine haben seit dem 1. Mai 2019 das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Bislang war das nur gewährleistet, wenn der Arbeitgeber bereit war, einen Tarifvertrag abzuschließen. Jetzt ist die betriebliche Mitbestimmung von Flugpersonal nicht mehr vom Wohlwollen der Luftfahrtunternehmen abhängig.

Vorstandsgehälter begrenzen

Wir haben erreicht, dass Aufsichtsräte gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Bisher konnte der Aufsichtsrat dies nur auf freiwilliger Basis nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erreichen. Damit schaffen wir die gesetzliche Legitimation für den mitbestimmten Aufsichtsrat, die Höhe von Vorstandsvergütungen zu begrenzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören. Die Hauptversammlung als Vertretung der Aktionäre erhält zugleich die Möglichkeit, diese Vergütung noch weiter herabzusetzen. Damit stärken wir nicht nur die Aktionärsrechte, sondern bestätigen den mitbestimmten Aufsichtsrat in seiner Funktion als Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. 


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Mehr Schutz für Beschäftigte | SPD-Bundestagsfraktion

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