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Mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt sichern

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Besserer Schutz für Beschäftigte vor Ausbeutung

Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen will die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn sei die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.

Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.

Schutz für Beschäftigte und Unternehmen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt werden. Zugleich will die Koalition einen fairen Wettbewerb für ehrliche Unternehmen gewährleisten.

Nicht zuletzt kommen SPD und Union im Bundestag damit den Forderungen vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach, die auf diese Problematik immer wieder aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten haben.

Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Und den vielen anständigen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie keine Anwendung finden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal.

Entschlossen gegen Scheinarbeitsverträge

Das Gesetz soll auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen stärken: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.

Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen" bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich", auf dem Arbeiter für meist einfache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.

Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das geplante Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Das wird ebenso der Fall sein bei Organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Das Wichtigste zusammengefasst:Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen will die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen. 

https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-ordnung-fairness-arbeitsmarkt-sichern

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