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Klimaschutzgesetz beschlossen!

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Klimaschutzziele 2030 sollen erreicht werden

Wir haben keine Zeit zu verlieren. Darum haben sich SPD und CDU/CSU nach langen Verhandlungen in der Regierung auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann. Am Freitag hat der Bundestag nun das Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) verabschiedet, ebenso Regelungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung durch ein nationales Emissionshandelssystems, den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Für alle Sektoren (Bereiche), die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 und der europäischen Klimaschutzverordnung ergeben, werden die jährlich definierten Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Das schafft größtmögliche Transparenz und sichert eine zeitnahe Kontrolle, ob die Klimaziele eingehalten werden. 

Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Damit wird Objektivität über den Stand und die noch zu realisierenden Minderungen gewährleistet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.

Änderungen am Gesetz

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen Änderungen am Klimaschutzgesetz vereinbart. So soll es künftig zum Beispiel eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima" geben. Bundestag oder Bundesregierung können den Expertenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Bundestages an künftigen Rechtssetzungsvorhaben gestärkt.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.

Für das Klimapaket nimmt die Koalition allein in den nächsten Jahren mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.

Der CO2-Ausstoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.

Änderungen im Steuerrecht

Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds" (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse", heißt es im Gesetzentwurf.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert." Es müsse „rasch und entschlossen" gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.

Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergie-anlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

Vieles förderfähig

Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen.

Klimaschutz betrifft alle Bereiche des Alltags. Darum hat die Koalition auch ein so umfassendes Klimapaket geschnürt. Die SPD-Abgeordneten haben viele für sie wichtige Punkte gegen teils große Widerstände in den Verhandlungen durchgebracht. Deswegen noch einmal ganz klar: Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Gleichzeitig ist die SPD-Bundestagsfraktion davon überzeugt, dass es gelingen wird, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft. Weitere Wegmarken werden folgen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind bereit, sie zu setzen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz – mit klaren Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.
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