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Klimaneutral bis 2045

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Klimaschutzgesetz

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nun verbindlich geregelt worden. Zudem wird dem Windkraftausbau nochmals Schwung gegeben.

Mit der von der Koalition beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes werden die Klimaziele auch nach 2030 verbindlich festgelegt. Es bildet somit den gesetzlich verbindlichen Rahmen für die kommenden Bundesregierungen. Mit der Novelle wird das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits für das Jahr 2045 verbindlich geregelt. Bis 2030 müssen die Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Für 2040 wird erstmals ein verbindliches Minderungsziel (- 88 Prozent im Vergleich zu 1990) genannt. 

Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, kann die gemeinsam mit CDU, CSU und den Grünen vereinbarte CO2-Bepreisung zum Problem werden, wenn sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenanntes "Carbon Leakage"). Um solch ein „Carbon Leakage" zu verhindern, wurde die Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen.

Mit ihr wird ein effektiver Schutz gegen Carbon Leakage geschaffen, indem Unternehmen eine anteilige Kompensation der CO2-Kosten erhalten. Mit der Erweiterung der Evaluierungsklausel wird dafür gesorgt, dass sowohl die Unternehmen als auch die Gewerkschaften von Beginn an an der kontinuierlichen Überprüfung der vereinbarten Kompensationsmechanismen beteiligt werden. Als Gegenleistung für die Kompensation müssen die betroffenen Unternehmen ab 2023 ein Energiemanagement etablieren und Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Mit einer stufenweisen Absenkung des Selbstbehalts sind kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich entlastet worden. Darüber hinaus werden neben den Verbraucherinnen und Verbrauchern alle Unternehmen über die vereinbarte Deckelung der EEG-Umlage auf 5,5 Cent entlastet.

Für eine faire Verteilung der CO2-Preisbelastung zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen hat die SPD-Fraktion intensiv gestritten. Trotz gegenteiliger Bekundungen der Unionsminister und eindeutiger Beschlüsse des Kabinetts wird es nun keine faire Aufteilung der Mehrkosten beim Heizen durch die CO2-Bepreisung geben. Der Widerstand der Immobilienlobbyisten innerhalb der CDU-Bundestagsfraktion war einfach zu groß.

Ein großer Erfolg ist, dass für das Repowering – also den Ersatz alter Windkraftanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen - erleichterte Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen werden konnten. Damit wird dem Windkraftausbau nochmals Schwung gegeben.

Der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien ist jetzt entscheidend. Sie sind der Rohstoff für unsere Klimaneutralität. Ohne sie werden wir nicht klimaneutral wirtschaften und leben können. Dafür benötigen wir dringend einen Zukunftspakt, in dem sich Länder, Kommunen und der Bund Flächen- und Ausbauzielen verpflichten. Wichtige Weichenstellung dafür wurden in dieser Legislatur gestellt. „Für den großen Wurf braucht es aber eine Regierung ohne die Bremser von CDU/CSU, die sich beim Ausbau der Erneuerbaren zu einem echten Standortrisiko für Deutschland entwickelt haben", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Matthias Miersch. 


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Klimaneutral bis 2045 | SPD-Bundestagsfraktion

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nun verbindlich geregelt worden. Zudem wird dem Windkraftausbau nochmals Schwung gegeben.
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