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Kinderbonus und niedrigere Mehrwertsteuer beschlossen

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Bundestag verabschiedet Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Die Mehrwertsteuer beträgt bis zum Jahresende nur 16 Prozent. Eltern erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das hat der Bundestag mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen – und damit erste Maßnahmen des Konjunkturpakets umgesetzt.

Am 1. Juli ist die Senkung der Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Bis Jahresende beträgt der allgemeine Satz nur noch 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei 5 statt 7 Prozent. Mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro ist diese Maßnahme ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Koalition Anfang Juni vereinbart hat. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken, die Binnennachfrage anzuschieben und der Wirtschaft einen kräftigen Schub zu geben. Profitieren werden davon nicht zuletzt Bürgerinnen und Bürger mit normalem und geringem Einkommen, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben. 

 Familien und Alleinerziehende werden unterstützt

Familien sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Sie erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, werden demnach zum Schulstart im September zunächst 200 Euro und im Oktober weitere 100 Euro ausgezahlt. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Eltern mit hohen Einkommen profitieren weniger stark bis gar nicht, da der Steuerfreibetrag gleichbleibt. Das ist sozial gerecht und setzt mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.

Gerade alleinerziehende Eltern mussten während der Kita- und Schulschließungen eine Doppelbelastung von Arbeit und Kinderbetreuung schultern. Deswegen wird der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: Von 1.908 Euro auf 4.000 Euro. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Ein alleinerziehender Kassierer mit 1.750 Euro brutto und einem Kind erhält so 463 Euro mehr pro Jahr. Eine erfahrene Krankenschwester mit 3.000 Euro brutto pro Monat und zwei Kindern hat 604 Euro mehr pro Jahr.

Anreize für Investitionen von Unternehmen

Verschiedene steuerliche Maßnahmen verschaffen den Unternehmen mehr Liquidität. So werden gezielte Anreize für mehr Investitionen gesetzt und Innovationen gefördert. Konkret können bewegliche Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, schneller abgeschrieben werden. Dadurch ent-steht eine kurzfristige Liquiditätsersparnis von 6 Milliarden Euro. Außerdem können aktuelle Verluste steu-erlich umfassender mit den Gewinnen des vergangenen Jahres verrechnet werden. Auch dadurch sinkt die Steuerschuld. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen wird ausgeweitet.

Sicherung der Investitionskraft der Kommunen

Die Kosten des Kinderbonus' und die Steuerausfälle, die durch die befristete Senkung der Umsatzsteuer entstehen, werden vollständig vom Bund übernommen. Dadurch werden insbesondere die Kommunen vor Einnahmeausfällen bewahrt und so deren Investitionsfähigkeit erhalten.


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