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Kinderarbeit darf kein Wettbewerbsvorteil sein

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Lieferkettengesetz

Große in Deutschland ansässige Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre gesamten Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken hin zu überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Große Unternehmen werden künftig gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten zu gewährleisten. Die Koalition hat dafür das sogenannte Lieferkettengesetz in den Bundestag eingebracht.

Den Plänen zufolge werden große in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, ihre gesamten Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken hin zu überprüfen. Sollten Missstände festgestellt werden, beispielsweise Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit oder auch die Vergiftung von Trinkwasser-Ressourcen, dann müssen diese abgestellt werden. Laut Gesetzentwurf sollen die Regeln ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten gelten.

Bußgelder bis zu acht Millionen Euro möglich 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes aktiv unterstützen. Gleichzeitig soll es die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und bei Verstößen Zwangs- und Bußgelder verhängen können. Bei schweren Verstößen gegen Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen demnach künftig mit Bußgeldern bis zu acht Millionen Euro rechnen.

Bei mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz können diese auch bis zu zwei Prozent des weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen, etwa wenn trotz bekannter Menschenrechtsverletzungen ein Unternehmen keine Abhilfemaßnahmen ergriffen hat.

Darüber hinaus sollen Unternehmen ab einer Bußgeldhöhe von 175 000 Euro für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. NGOs und Gewerkschaften sollen zudem die Möglichkeit bekommen, von Menschenrechtsverletzungen Betroffene in Deutschland vor Gericht zu vertreten.

Gesetz schafft fairen Wettbewerb

Auf die Einführung eines solchen Gesetzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon in den Koalitionsverhandlungen gedrungen, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft auf die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte festgelegten Sorgfaltspflichten nicht von allen Unternehmen eingehalten wird.

Das Gesetz schafft somit auch faire Wettbewerbsbedingungen für all jene Unternehmen, die ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten bereits erfüllen. Profitmaximierung durch Hungerlöhne, ausbeuterischer Kinder- und Zwangsarbeit wird eine Ende gemacht.

Mit dem Gesetz übernimmt die deutsche Wirtschaft künftig noch mehr Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch in anderen Ländern. Bürgerinnen und Bürger können dann davon ausgehen, dass sie Produkte kaufen, die nicht unter Verletzung von Menschenrechten erstellt wurden. 


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Kinderarbeit darf kein Wettbewerbsvorteil sein | SPD-Bundestagsfraktion

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