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Erfolg im Kampf gegen Sozialdumping und unfairen Wettbewerb auf der Straße

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Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin; Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Die Forderung, mit Mautdaten Kabotagebetrug verfolgen zu können, konnte die SPD-Fraktion durchsetzen. Wir haben den Beschluss zur Revision des europäischen Mautdienstes genutzt, um unfairem und unsozialem Wettbewerb im europäischen Straßengüterverkehr einen weiteren Riegel vorzuschieben.

„Viele europäische Transportunternehmen umgehen geltende Kabotageregeln und missachten Sozialstandards. Ihre Fahrer arbeiten und leben unter unwürdigen Bedingungen. Sie fahren für Dumping-Löhne quer durch Europa. Ehrliche Logistik- und Transportunternehmen, die fair entlohnen und soziale Standards einhalten, verlieren immer mehr Aufträge. 

Wir haben deshalb die intelligentere Nutzung der Mautdaten durchgesetzt. Künftig werden wir mit Mautdaten den Verdacht auf Kabotagebetrug überprüfen und Vergehen nachweisen können. Diese Schutzmaßnahme ist nötig, bis Kontrollen ab Januar 2026 durch den intelligenten Tachographen ebenso effektiv sein werden. Datenschutzbedenken konnten wir dabei Rechnung tragen, indem wir die Nutzung der Mautdaten zeitlich und im nutzbaren Umfang stark eingegrenzt haben." 


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Erfolg im Kampf gegen Sozialdumping und unfairen Wettbewerb auf der Straße | SPD-Bundestagsfraktion

Die Forderung, mit Mautdaten Kabotagebetrug verfolgen zu können, konnte die SPD-Fraktion durchsetzen. Wir haben den Beschluss zur Revision des europäischen Mautdienstes genutzt, um unfairem und unsozialem Wettbewerb im europäischen Straßengüterverkehr einen weiteren Riegel vorzuschieben, erklären Kirsten Lühmann und Udo Schiefner.

- Foto stammt von anderer Rede -

Udo Schiefners Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes

Heute beschließen wir die wichtige Revision des europäischen Mautdiensts. In Europa gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Mautgebiete. Dank des Systems des europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD) müssen Lkw beim Gütertransport durch Europa, nur bei einem Mauterheber registriert und mit nur einem Fahrzeuggerät ausgestattet sein. Die dem zu Grunde liegende EU-Richtlinie wurde 2019 überarbeitet. Mit dem Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, welcher heute in 2./3. Lesung beraten wird, werden die dort geforderten Anpassungen umgesetzt. Vor allem wird damit die Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme verbessert und der grenzüberschreitende Informationsaustausch erleichtert. Verbessert wird auch, dass die benötigten Geräte im Fahrzeug künftig nicht mehr fest verbaut sein müssen. So werden Smartphones zu „On Board Units".

Das Gesetz setzt die Richtlinie der EU 2019/520 (Interoperabilitätsrichtlinie) um. Die Richtlinie trat am 19. April 2019 in Kraft. Hinreichend Zeit für einen Gesetzentwurf und eine angemessene Beratung wäre also gewesen. Das Ministerium lieferte jedoch, wie man es bedauerlicherweise bereits gewohnt ist, wieder so spät, dass das Vertragsverletzungsverfahren schon fast an die Tür klopfte. Das ist umso ärgerlicher, da es erhebliche Kritik am Gesetzentwurf gab. Es gab also durchaus einiges zu beraten.

Kritisiert wurde, dass die Pläne im Wesentlichen den Interessen von Toll Collect dienten. Die von uns seit Langem eingeforderte und bereits intensiv diskutierte intelligentere Nutzung der Mautdaten war im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Es gab Sorgen, der Entwurf könne der Zielsetzung der EU-Richtlinie widersprechen. Und schließlich war die Gefahr einer Klage gegen das Gesetz beim EUGh durchaus berechtigt. Ist sie vielleicht noch. Doch dazu später mehr.

Wenn wir über Mautdienste sprechen, sprechen wir über Güterkraftverkehr. Seit Jahren sprechen wir dabei über unfaire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Große Teile des deutschen Transportlogistikgewerbes sind akuten Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt. Transportunternehmen, meist aus Osteuropa, umgehen geltende Kabotageregeln und missachten Sozialstandards für ihre Fahrer. Nur so können sie sich im Deutschen und Europäischen Markt durchsetzen. Ehrliche Logistik- und Transportunternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen und soziale Standards einhalten, verlieren hingegen zunehmend mehr Aufträge.

So sind viele Berufskraftfahrer auf den Autobahnen unterwegs und arbeiten und leben unter unwürdigen Bedingungen. Sie fahren für Dumping-Löhne quer durch Europa. Diesem Nomadentum auf den Rastplätzen Europas wollen wir seit Jahren ein Ende bereiten. Das EU-Mobilitätspaket, beschlossen im Sommer 2020, bietet dazu viele gute Ansatzpunkte. Am Ende des Tages hängt aber alles davon ab, wie gut und durchgreifend kontrolliert werden kann.

Deshalb bin ich froh, dass wir hierzu eine erhebliche Neuerung in das heute zu beschließende Gesetz einbringen konnten: die intelligentere Nutzung der Mautdaten. Speditionsunternehmen fordern seit Langem eine datenschutzkonforme Öffnung der Lkw-Mautdaten. Aktuell gilt eine strenge Zweckbindung nur für die Lkw-Maut und die Überwachung der Einhaltung. Weil der intelligente Tachograph aber erst Ende 2025 Pflicht in allen Fahrzeugen sein wird, wollten wir die vorhandenen Mautdaten bis dahin intelligenter nutzen. Das haben wir vehement eingefordert und konnten uns damit durchsetzen. Datenschutzbedenken konnten wir dabei Rechnung tragen, indem wir die Nutzung der Mautdaten zeitlich und im nutzbaren Umfang sehr stark eingegrenzt haben.

- Udo Schiefner bei BAG Kontrolle -

Künftig werden wir mit Mautdaten den Verdacht auf Kabotagebetrug überprüfen und Vergehen nachweisen können. Dazu erhält das Bundesamt für Güterverkehr das Recht, die Daten der Grenzübertritte eines Lkw ins Bundesgebiet und aus dem Bundesgebiet durch die entsprechenden Mautdaten verifizieren zu können. Damit schieben wir dem unfairen und hochgradig unsozialen Wettbewerb im europäischen Straßengüterverkehr einen weiteren wirksamen Riegel vor, bis dies im Januar 2026 durch den intelligenten Tachographen auch anders möglich sein wird.

Für die im deutschen Markt inzwischen angetretenen Anbieter für elektronische Mautdienste ist ein anderer Aspekt des Gesetzes relevant. Sie warfen dem Gesetzentwurf vor, dass er unfaire Wettbewerbsbedingungen schaffen würde. Sie sahen sich um ihre Investitionen gebracht. Investitionen, die sie nach bisheriger Regelungslage tätigen mussten, wollten sie auf dem deutschen Markt antreten können.

Tatsächlich wird, über die Forderungen der Richtlinie hinausgehend, die Position der bundeseigenen Toll Collect mit dem Gesetzbeschluss erkennbar gestärkt. Toll Collect übernimmt mittelfristig die Mauterhebung in Deutschland für alle Mautdienstanbieter als Dienstleistung. An dieser Grundsatzentscheidung haben wir nichts verändert. Wir mussten dabei aber darauf achten, dass der Übergang eu-rechtskonform und fair gestaltet wird. Für Klagen der Mautdienstanbieter wollten wir möglichst keinerlei Anlass bieten. Ob das gelungen ist, wird sich zeigen. In jedem Fall konnten wir in der parlamentarischen Verhandlung sicherstellen, dass die Übergangsfrist in diesem Punkt deutlich verlängert wurde. Die verpflichtende Nutzung des Mauterhebungsdienstes des BAG (das wiederum dafür Toll Collect beauftragt) wird erst zum 1. Januar 2026 starten. Ursprünglich sollte es 2023 starten. So erhalten die Mautdienstanbieter Planungs- und Einnahmesicherheit und wir erwarten, dass es unter diesen Bedingungen nicht zu einer Klage kommen sollte.

Sicher ist das jedoch nicht. Denn offen bleibt der Streitpunkt Vergütung. Das Ministerium will zunächst die Vorgaben der Richtlinie und die Leistungen der EETS-Anbieter und der Toll Collect auf ihre Vergleichbarkeit analysieren. Zur letztlichen Höhe der Vergütung wird deshalb noch keine verbindliche Aussage getroffen. Das ist grundsätzlich in Ordnung. Die Höhe der Vergütung der Mautdienstanbieter ist nicht gesetzlich zu regeln. Trotzdem frage ich mich: warum wurde das nicht bereits abschließend geprüft? Wir hätten uns viele Diskussionen und eine weiterhin offene Flanke erspart.

Mautbrücke by KlausFoehl, CC BY-SA 3.0

Darüber hinaus konnten wir weitere relevante Aspekte in das Gesetz einbringen. So werden wir anonymisierte Mautdaten künftig auch für Zwecke des Verkehrsmanagement nutzen können. Die Erdgas-Mautbefreiung wird nur noch gelten, wenn die Fahrzeuge werksseitig für den entsprechenden Betrieb ausgeliefert wurden und die Systemgenehmigung vorliegt. Nachrüstsets, vor allem an osteuropäischen Lkw, werden so nicht mehr reichen, um die Befreiung zu nutzen. Wie von uns gefordert, werden nun noch in dieser Legislaturperiode die Mautsätze angepasst, weil die Kosten der Verkehrspolizei nicht hätten angelastet werden dürfen. Das wurde nach Klage einer polnischen Spedition gegen das Wegekostengutachten 2007 - 2012 vor dem EuGH notwendig.

Mein Fazit zu diesem Gesetz: Wir sind in der Pflicht, Gesetze auf den Weg zu bringen, die das Leben der Menschen verbessern. Mit der Nutzung der Mautdaten für Kontrollzwecke zum Aufdecken illegaler Kabotage könnten wir hier einen kleinen Schritt vorangekommen sein. Das ist ein großer Erfolg! 

Schiefner: S 28 in zwei Schritten umsetzen?
Schiefner trifft Kempens Bürgermeister Dellmans
 

Kommentare 1

Gäste - Bernd Huelsmann am Sonntag, 23. Mai 2021 18:05

Lieber Udo, mit großem Interesse habe ich Deine Artikel zur Situation der Menschen im LKW - Bereich gelesen. Da ich den Begriff Karbotage nicht drauf hatte, habe ich ihn im Wikipedia aufgerufen und bin fündig geworden. Zum Punkt :
1. Den Ausdruck Karbotage kennt als Fachbegriff der deutschen Verkehrswirtschaft sonst wahrscheinlich niemand.
2. die Wikipediaerläuterungen sind veraltet und spiegeln deshalb nicht das von euch Erreichte wieder.

Hast Du vielleicht jemanden in Deinem Umfeld, den Du bitten könntest die Wikiseite auf den neuesten Stand zu bringen ?

Lieber Udo, mit großem Interesse habe ich Deine Artikel zur Situation der Menschen im LKW - Bereich gelesen. Da ich den Begriff Karbotage nicht drauf hatte, habe ich ihn im Wikipedia aufgerufen und bin fündig geworden. Zum Punkt : 1. Den Ausdruck Karbotage kennt als Fachbegriff der deutschen Verkehrswirtschaft sonst wahrscheinlich niemand. 2. die Wikipediaerläuterungen sind veraltet und spiegeln deshalb nicht das von euch Erreichte wieder. Hast Du vielleicht jemanden in Deinem Umfeld, den Du bitten könntest die Wikiseite auf den neuesten Stand zu bringen ?
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