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Das Wohl des Kindes im Mittelpunkt

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Eltern werden bei Adoptionen besser unterstützt
Familien werden bei Adoptionen künftig besser unterstützt und umfassender beraten. Das Adoptionshilfe-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, soll gewährleisten, dass Adoptionen gut gelingen und adoptierte Kinder gut aufwachsen.

Rein statistisch werden in Deutschland jeden Tag zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei so bunt wie das Leben: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. 

Ziel des Adoptionshilfe-Gesetzes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern, damit adoptierte Kinder gut aufwachsen und sich gut entwickeln. Das Wohl der Kinder steht dabei im Mittelpunkt. Dafür bedarf es einer fachlich fundierten Begleitung und Beratung sowohl der Adoptiv- als auch der Herkunftsfamilien – und zwar auch über die Adoption hinaus. Daher geht es bei den Neuregelungen vor allem auch um eine moderne Struktur der Adoptionsvermittlung, die sich durch mehr Offenheit und mehr Beratung auszeichnet.

Um Eltern vor, bei und nach der Adoption besser zu unterstützen, wird ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung sowie eine verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen eingeführt. Außerdem soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Das unterstützt die Entwicklung der Kinder und trägt dazu bei, dass sie ihr Adoptiertsein gut in ihr Selbstbild integrieren können.

Auch ein Informationsaustausch und ggf. Kontakt zwischen Adoptivfamilie und Herkunftsfamilie kann eine stabile Persönlichkeit des Kindes fördern. Daher soll vor Beginn der Adoptionspflege die Adoptionsvermittlungsstelle mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Herkunftseltern erhalten einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle. Voraussetzung ist immer das Einverständnis aller Beteiligten.

Auslandsadoptionen, die ohne Begleitung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, werden untersagt. Denn ohne eine solche Begleitung bestehen erhebliche Risiken des Scheiterns, da die Adoptierenden nicht ausreichend auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet sind und eine Überprüfung des Kindeswohls nicht erfolgt. Zudem müssen international vereinbarte Schutzstandards bei allen Adoptionsvermittlungen aus dem Ausland eingehalten werden.

Die Strukturen der Adoptionsvermittlung werden gestärkt, indem Zuständigkeiten und Verfahrensfragen klarer geregelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, dass Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht ausgenommen werden. Diese Familien sind immer noch auf den Weg der Stiefkindadoption angewiesen, auch wenn das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren wird.

„Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat", sagen die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Susann Rüthrich, und der familienpolitische Sprecher, Sönke Rix. „Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien." Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen.


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