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Corona: Gesundheit schützen

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Bilanz 2020
Unser Gesundheitssystem ist robust. Wir müssen alles tun, damit es nicht an seine Grenzen stößt. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, Patientinnen und Patienten medizinisch optimal zu behandeln und die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen, stärken wir das Gesundheitssystem, die Gesundheitsämter und die Krankenhäuser. Wir haben die Testkapazitäten massiv ausgebaut und die Entwicklung eines Impfstoffes vorangetrieben.

Infektionsschutz durch leistungsfähige Gesundheitsämter
Wir stärken die Gesundheitsämter vor Ort. Sie sind es, die Infektionsketten nachvollziehen müssen, um die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen und zu stoppen. Gemeinsam mit den Ländern haben wir einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" beschlossen. Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Schaffung von 5000 neuen Stellen für Amtsärztinnen und Amtsärzte, andere Fachkräfte und Verwaltungspersonal. Außerdem wird die Software-Ausstattung verbessert. Die Testkapazitäten sind deutlich ausgebaut worden, auf über eine Million Tests pro Woche. Mit der freiwilligen Corona-App können Kontaktketten schnell nachvollzogen und gefährdete Kontakte umgehend über weitere Schritte informiert werden.

Stärkung der Krankenhäuser
Gerade zu Beginn der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine gute medizinische Versorgung in den Krankenhäusern ist. Deshalb haben wir einen Schutzschirm für Krankenhäuser gespannt. Mit ihm werden Krankenhäuser dabei unterstützt, Erlösausfälle auszugleichen, auch wenn sie Betten zur Behandlung von Corona-Patientinnen und -Patienten freihalten. Zudem wurde die Anzahl der Intensivbetten massiv ausgebaut. Insgesamt wird mit rund zehn Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser gerechnet. Außerdem haben wir ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser" aufgelegt, um die Kliniken bei notwendigen Investitionen zu unterstützen. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern.

Beschaffung von Schutzausrüstung
Der Bund hat eine Milliarde Euro bereitgestellt, um Schutzausrüstungen (wie zum Beispiel Masken und Schutzbekleidung) zu beschaffen. Vorräte können nun auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder gelagert werden, damit sie im Notfall schnell zur Verfügung stehen.

Entwicklung von Impfstoffen

Endgültig überwunden werden kann die Pandemie erst, wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht und ein Großteil der Bevölkerung geimpft wurde. Die Bundesregierung fördert deshalb die internationale Impfstoffnitiative CEPI sowie deutsche Impfstoffentwicklungen in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt 230 Millionen Euro. Um bei neuen Erregern in Zukunft noch schneller reagieren zu können, haben wir bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung und zum Aufbau von Produktionskapazitäten aufgestockt und fördern neue Initiativen und Forschungsnetzwerke – insbesondere zu gefährlichen Viren. Hierfür sind insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen.

Vorbereitungen für Impfungen haben begonnen

Sobald ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen ist, soll möglichst sofort mit den Impfungen begonnen werden. Verträge über den Bezug des Impfstoffes sind geschlossen. Die Kosten trägt der Bundeshaushalt. Mit den Ländern gibt es eine Vereinbarung über den Aufbau von bundesweit 400 Impfzentren, und es ist geklärt, welchen Bevölkerungsgruppen die Impfungen zuerst angeboten werden. Die Impfungen werden auf jeden Fall freiwillig sein.

Unterstützung für Einrichtungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen

Sehr rasch haben wir zu Beginn der Pandemie auch einen finanziellen Schutzschirm gespannt für Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, sozialpädiatrische Zentren und medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden bei pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen unterstützt. Mit dem sogenannten Pflege-Bonus erhalten Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege im Jahr 2020 eine einmalige steuer- und abgabenfreie Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Länder und Arbeitgeber können diesen Betrag auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Auch Krankenhäuser können Pflegekräften und anderen Beschäftigten eine Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen.

Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung

Wir wollen, dass die gesundheitsbedingten Lasten der Corona-Pandemie gerecht finanziert werden. Dazu gehören stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne übermäßig steigende Krankenversicherungsbeiträge. In der Koalition haben wir vereinbart, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht über 40 Prozent steigen sollen. Deshalb soll zusätzlicher Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem durch einen höheren Bundeszuschuss und den Abbau von besonders hohen Rücklagen einzelner Kassen gedeckt werden.

Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz während der Pandemie

Um den Anstieg von Neuinfektionen abzubremsen und die Pandemie zu bewältigen, haben die Länder in den vergangenen Monaten auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes immer wieder Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit beschlossen, etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, die Anordnung eines Abstandsgebots, eine Maskenpflicht oder die Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Da sie aber teilweise erheblich in Freiheitsrechte eingreifen, haben wir durchgesetzt, dass die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen gesetzlich präzisiert wurden. Statt der bisherigen Generalklausel gelten nun klarere und engere Regeln, welche Grundrechte unter welchen Voraussetzungen wie lange eingeschränkt werden dürfen. Soziale und wirtschaftliche Folgen müssen berücksichtigt werden. Für Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Ausgangssperren, ein Verbot von Gottesdiensten und Besuchsverboten in Alters- und Pflegeheimen haben wir besonders hohe Hürden geschaffen und den Grundsatz festgeschrieben, dass kein Mensch sozial isoliert werden darf. Alle Maßnahmen müssen auf vier Wochen befristet und sie müssen begründet werden. Das Parlament muss regelmäßig unterrichtet werden. Das schafft Rechtssicherheit und mehr Transparenz.

Corona-Warn-App

Ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Pandemie ist die CoronaWarn-App. Wir haben darauf gedrängt, dass Deutschland die technisch ausgereifteste Corona-Warn-App mit dem höchsten Datenschutzstandard weltweit bereitstellt. Eine solche vertrauenswürdige, datenschutzkonforme und sichere App ist die zentrale Voraussetzung für deren Akzeptanz. Wir werben intensiv für die Nutzung der Corona-Warn-App, denn sie ist ein wichtiges Werkzeug, um Infektionsketten zu durchbrechen und so die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Notwendig ist die kontinuierliche und benutzerorientierte Weiterentwicklung der App. 


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