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Bessere Löhne in der Pflege

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 Auch Pflegekommission wird gestärkt

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten. Das Gesetz schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht man ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben. Um das zu ändern, kommen dem Gesetz zufolge auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes zwei Wege in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Für spürbare Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die beste Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und der großen Bedeutung der Religionsgesellschaften in der Pflegebranche angepasst. Ziel ist, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.

Handlungsfähigkeit der Pflegekommission wird gestärkt

Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden jetzt verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen. Im Gesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden. Das Gesetz soll Ende des Jahres Inkrafttreten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das abzusichern, ist Aufgabe des Sozialstaats. Pflege kann allerdings nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür bedarf es ausreichend gut qualifizierten Personals und besserer Arbeitsbedingungen. Das geplante Gesetz für bessere Löhne in der Pflege schafft die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Zwei Wege kommen dabei in Frage: branchenweit erstreckte Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung.


https://www.spdfraktion.de/themen/bessere-loehne-pflege

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