Kümmern wie zu Hause

Meine Arbeit im Petitionsausschuss

Mit Petitionen kann sich jeder Bürger in Deutschland einmischen. Das kann per Brief oder über das e-Petitions-System des Deutschen Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de) geschehen. Petitionen mit besonders hohen Unterstützerzahlen werden in öffentlichen Sitzungen behandelt, in denen die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen persönlich vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses und anwesenden Regierungsvertreterinnen und -vertretern vortragen können. 

Ob Lebensmittelkennzeichnung oder Rentenberechnung – im Ausschuss für Petitionen kann sich Udo Schiefner den alltäglichen Problemen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet widmen. .

Im Petitionsausschuss ist es möglich, ganz konkret zu helfen. Jährlich gehen beim Petitionsausschuss etwa 14.000 Eingaben ein. Dadurch erfahren wir, wo politische Entscheidungen nicht rundlaufen, wo es Nachbesserungsbedarf gibt, wo unsere Gesetze Nebenwirkungen haben, an die wir bei der Verabschiedung nicht gedacht haben.

Seit 2013 bin ich Mitglied im Petitionsausschuss. Ich war von Beginn an entschlossen, in diesem Ausschuss mitzuarbeiten. Von meiner Fraktion wurde ich zudem zum stellvertretenden Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss gewählt. 

Beispiele für Petitionen, die mich erreichen

Ein Ende dem Töten männlicher Küken

Im Petitionsausschuss setzte sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass möglichst rasch ein Ausstieg aus dem Töten männlicher Küken realisiert wird. Ein Petent hatte sich mit diesem Anliegen an den Ausschuss gewandt und zur Begründung angeführt, dass nach dem Tierschutzgesetz niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe. Männliche Küken wurden in Deutschland und auch in anderen Mitgliedstaaten der EU getötet, weil sich die männlichen Tiere aufgrund des geringen Muskelanteils nicht für die Mast eignen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2019 in einem Urteil das Töten der männlichen Küken untersagt. Danach sei das Kükentöten nicht mehr zulässig, sobald den Brütereien praxisreife Alternativen zur Verfügung stünden, um das Geschlecht bereits frühzeitig im Ei zu bestimmen. Um so schnell wie möglich den Ausstieg aus dem Kükentöten zu vollziehen, empfahl der Petitionsausschuss, die Eingabe dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten. 

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz zum Verbot des Kükentötens beschlossen. Damit wird Deutschland weltweit Vorreiter auf dem Gebiet.

Tätowiernadeln nur als Einwegprodukt 

Weil es Tattoo-Studios nicht untersagt ist, Mehrwegnadeln zu benutzen, ist eine Übertragung von Infektionserregern über mit Blut verunreinigte Tätowiernadeln möglich. Ein Petent forderte deshalb den Erlass eines Verbotes von Mehrwegnadeln in Tattoo-Studios.  

In Deutschland ist inzwischen circa jede*r Fünfte tätowiert. Bei Frauen zwischen 25 und 34 Jahren hat jede Zweite ein Tattoo. Dies führt zu immer stärkeren wissenschaftlichen und politischen Diskussionen über die möglichen gesundheitlichen Folgen durch Tätowierungen und über geeignete Maßnehmen zu deren Vorbeugung. Auch wenn die meisten Studios Einwegnadeln benutzen, bleibt ein Risiko durch einzelne Studios bestehen, die trotz der Empfehlung der großen Tattoo-Verbände Mehrwegnadeln verwenden. Ich habe die Petition deshalb unterstützt und ein Verbot für den Einsatz von Mehrwegnadeln gefordert.

Petition zum Bienenschutz 

Immer mehr Insekten sterben. Verantwortlich für den Rückgang der Fluginsekten ist unter anderem der Einsatz von Pestiziden. Ein Bienenforscher hatte deshalb in einer Petition gefordert, die Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten grundlegend zu reformieren. Unter Verdacht stehen insbesondere Neonicotinoide, die zu den effektivsten Insektiziden gehören. Neonicotinoide sind selektive Nervengifte, die auf die Nervenzellen wirken und die Weiterleitung von Reizen stören.

Als zuständiger Berichterstatter unterstützte ich die Petition, denn das Insektensterben hat weitreichende Folgen für andere Arten. Die Petition wurde im November 2019 öffentlich beraten. Das Landwirtschaftsministerium bekräftigte, dass Pestizide in Deutschland bereits sehr kritisch geprüft werden. Allerdings sei die Umsetzung der europäischen Leitlinien lange verschleppt worden und einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätten Ausnahmeregelungen geschaffen.  

In der Anhörung wurde deutlich, dass ungefährliche Wirkstoffe in Kombination mit einem Pflanzenschutzmittel starke Auswirkungen haben können. Deshalb waren wir uns im Ausschuss einig, dass wir alles geben müssen, um die Insekten zu retten. Wir haben das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, sich auch auf europäischer Ebene für eine umfassendere Risikoprüfung stark zu machen. 

Abschleppunternehmen ohne Ausnahmegenehmigung im Einsatz 

Um die Befahrbarkeit von öffentlichen Straßen sicher zu stellen ist es notwendig, dass die Einsatzfahrzeuge der Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppdienste schnellstmöglich und sicher zu den Unfallstellen gelangen um die Unfallfahrzeuge von den öffentlichen Straßen zu räumen. Das ist ihnen nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so einfach auf legalem Wege möglich, denn hierfür müssen sie erst eine Ausnahmegenehmigung bei ihren regionalen Verkehrsbehörden einholen. Deshalb hatte sich der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. mit einer Petition an unseren Ausschuss gewandt.  

Wer öfter auf der Autobahn unterwegs ist, der weiß, dass die Fahrbahnen nach Unfällen oft restlos blockiert sind und ein Durchkommen für Bergungsfahrzeuge unmöglich ist. Um eine Einsatzstelle mit einer entsprechend einhergehenden Staubildung und in der Regel nicht vorhandener Rettungsgasse zeitnah zu erreichen, müssen Bergungs- und Abschleppfahrzeugen oftmals auf der Fahrbahn wenden oder rückwärtsfahren. 

Aufgrund der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen auf öffentlichen Straßen, ist es für mich sowohl für die Sicherheit der Pannenhelfer als auch für den reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs unerlässlich, den Pannen-, Bergungs- und Abschleppunternehmen die notwendigen Befugnisse in der StVO zu erteilen.